Prozess um Mordauftrag: Anwalt sorgt für Eklat
Im Prozess um einen Mordauftrag stellte der Verteidiger gegen die gesamte Kammer einen Befangenheitsantrag.
Mönchengladbach. Vor dem Landgericht sollte Donnerstag der Prozess gegen Imane K. (22) und Jamal F. (54) fortgesetzt werden. Im Raum stand ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Lothar Beckers von Imane K.s Wahlverteidiger Mutlu Günal.
Zunächst entschloss sich das Gericht aber, die beiden Verfahren zu trennen. Jamal F. wurde aus Mangel an verwertbaren Beweisen freigesprochen. Grundlage der Anklage sind zwei Telefonate, in denen Imane K. den Mann aus Dresden gebeten haben soll, für sie einen „Killer“ für ihren Ehemann zu suchen.
Das Gericht konnte die Telefonate, die bei einer Polizeiüberwachung mitgeschnitten wurden, aber nicht verwerten (siehe Kasten). Der Angeklagte selbst schwieg, auch Imane K. machte keine Zeugenaussage, und so konnte F. schon am Vormittag in die Dresdner Heimat reisen.
Der Befangenheitsantrag war inzwischen von anderen Richtern abgelehnt worden, deshalb sollte auch gegen Imane K. weiterverhandelt werden. Verteidiger Günal hatte aber einen neuen Befangenheitsantrag im Gepäck — diesmal gegen die gesamte Kammer, die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen.
Ausgangspunkt des Misstrauens, das seine Mandantin hege, sei, dass sie mit ihrem Pflichtverteidiger nicht einverstanden sei. Er verteidige sie nicht so, dass ein Freispruch erzielt werden könne, führe Gespräche mit Richtern und Staatsanwaltschaft über ein mögliches Strafmaß bei einer Verurteilung. In einer Stellungnahme hatte der Pflichtverteidiger erklärt, er werde selbstverständlich die Angeklagte so verteidigen, wie diese es wünsche.
Das Gespräch allein, so die bewertenden Richterinnen in ihrer Stellungnahme, sei kein Grund für Misstrauen. Im Gegenteil, um die Mandantin umfassend über alle Möglichkeiten beraten zu können, sei dem Pflichtverteidiger ein solches Gespräch „schwerlich vorzuwerfen“.
Im Ton wird Günal bei seinem zweiten Befangenheitsantrags noch deutlich schärfer. Er wirft Richter Beckers vor, „geschauspielert“ zu haben, als er erklärte, nicht zu wissen, ob ein Befangenheitsantrag vorliege. Die anderen Richter hätten dabei „Augen und Ohren verschlossen“ und „einen kurzen Arbeitstag über die Rechte der Angeklagten“ gesetzt. Es gehe der Kammer darum, zu einer raschen Verurteilung seiner Mandantin zu kommen, so Günal.
Eine andere Kammer wird sich nun mit diesen Vorwürfen beschäftigen müssen und über den Befangenheitsantrag befinden. Der nächste Fortsetzungstermin ist für den 15. November geplant.