Das Opfer hatte einen der beiden 15-Jährigen aufgrund von Fotos identifziert.
Der zweite Rheydter, der bereits als jugendlicher Intensivtäter in dem entsprechenden Sonderprogramm der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte bekannt ist, konnte durch Zeugen ermittelt werden.
Weil der Intensivtäter noch wegen eines weiteren Raubs gesucht wurde, ließ ihn die Haftrichterin sofort in eine Justizvollzugsanstalt bringen. Der zweite Jugendliche war geständig, musste aber nicht in Haft. Das bereits verkaufte Smartphone wurde sichergestellt.