Sexualmord: Prozess beginnt am 28. April

Die Anklageschrift ist verfasst. Der mutmaßliche Täter muss sich wegen Mordes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch verantworten.

Foto: Reichartz

Er galt in Wickrath als angenehmer Nachbar, wurde als nett und solide beschrieben. Er engagierte sich im Brauchtum und hatte 50 Jahre lang bei ein und derselben Firma gearbeitet. Bei den Kollegen war er beliebt. Und die, die ihn besser kennen, sagen, dass seine Art bei Frauen gut ankam. Ausgerechnet dieser freundliche Rentner soll in Wickrath seine Lebensgefährtin mit unbeschreibbaren Sexualpraktiken zur „Befriedigung seines Geschlechtstriebes“ ermordet haben. Ende April beginnt der Prozess vor dem Mönchengladbacher Landgericht.

Jan-Philip Schreiber, Sprecher des Oberlandesgerichtes

Als am 7. November Polizeiautos und Spurensucher in weißen Overalls in der Straße auftauchten, ahnten die Nachbarn zwar, dass etwas Schlimmes passiert sein musste. Doch was der Chefermittler zwei Tage später über die Vorgänge in der Mordnacht berichten sollte, war für viele so unfassbar, dass es ihnen die Sprache verschlug. Mit diesem Mann hatte man geredet, gelacht und gefeiert. Der nette 68-Jährige ein Sadist? Warum war niemanden etwas aufgefallen? Wie konnte so etwa verborgen bleiben?

Ab 28. April wird der Fall vor Gericht aufgerollt. Vielleicht wird man dann mehr verstehen können, auch wenn die Tat wohl immer unverständlich bleiben wird. Ingo Thiel, der für den Fall die Mordkommission leitete, zählt zu den erfahrenen Ermittlern und hat schon viel erlebt. Aber er schreckte davor zurück, die Geschehnisse in der Mordnacht bis ins Detail zu schildern — auch mit Rücksicht auf die Angehörigen des Opfers. Und auch der Sprecher des Landgerichts, Jan-Philip Schreiber, sagt: „Wer die ganze Anklageschrift liest, muss hartgesotten sein.“ Der 68-jährige ist angeklagt wegen Mordes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person mit Todesfolge.

Am 6. November vergangenen Jahres besuchte das Paar mit Freunden eine Gaststätte in Wickrath. Dabei soll sich die 55-Jährige so stark betrunken haben, dass sie in dem Lokal mit dem Barhocker umfiel. Eine ihr später entnommene Blutprobe ergab laut Anklageschrift einen Alkoholgehalt von 3,79 Promille. Gegen 21.30 Uhr fuhr das Paar mit den Freunden gemeinsam mit dem Taxi nach Hause. Dort legten sie die nahezu bewusstlose 55-Jährige auf das Bett. Anschließend fuhren die Bekannten nach Hause.

Was danach begann, mag niemand schildern, weil es zu grausam und widerlich ist. Fakt ist: die Frau erlitt so massive Verletzungen, dass sie innerlich verblutete.

Laut Gutachterin war der 68-Jährige am Tattag voll steuerungsfähig, sagt Jan-Philip Schreiber. Es gebe keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit.