Sozialverband VdK: „Konstantinplatz ist eine Stolperfalle“
Der Sozialverband VdK sieht durch das Pflaster „vielfältige Gefahr“ für Behinderte.
Mönchengladbach. Bei der Neugestaltung des Konstantinplatzes in Giesenkirchen ist nach Ansicht des Mönchengladbacher Vorsitzenden des Sozialverbandes VdK, Bernhard Wilms, die "rein optische" Frage vor die Sicherheit der Fußgänger gestellt worden - insbesondere für Gehbehinderte, wie er kritisiert.
Nach seiner Einschätzung sind Streifen von Pflastersteinen "unsachgemäß eingebaut" worden und zweite oder dritte Wahl. Er geht davon aus, dass die Reihen von Steinen, die er für Stolperstellen hält, entgegen einschlägiger Normen und Richtlinien geplant wurden.
Nach einer europäischen Din-Norm für Bodenbeläge müssten Gehwege und andere Verkehrsflächen, so Wilms, "leicht und erschütterungsarm" befahren werden können sowie ohne Rutschgefahr für Fußgänger gestaltet werden.
Andere Normen, die Wilms zitiert, schreiben für Gehwege und Erschließungsflächen öffentlicher Gebäude "als wichtigstes Kriterium feste und ebene Oberflächen vor", damit vor allem Fußgänger und insbesondere Gehbehinderte vor dem Ausrutschen geschützt seien.
In einem VdK-Standardwerk würden Oberflächen als "vollkommen ungeeignet" bezeichnet, die aus unebenem Naturstein mit Fugen von bis zu vier Zentimetern bestehen.
Der Konstantinplatz werde all dem nicht gerecht, so Wilms. Und für Blinde und Sehbehinderte werde durch die Oberflächengestaltung die Orientierung verschlechtert.
Wilms hat den Eindruck, "dass bei der Planung die Sicherheit und Barrierefreiheit eine eher untergeordnete Rolle gespielt haben muss".
Dass es auch anders gehe, zeigten, so Wilms, die Flächen für den Autoverkehr am Konstantinplatz. Die dort asphaltierten Streifen hätten seiner Meinung nach "ohne weiteres in der übrigen Fläche des Konstantinplatzes fortgeführt werden können".
Der VdK fordert die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung und der Politik auf, die Mängel abzustellen, so dass der Konstantinplatz auch von behinderten Menschen gefahrlos benutzt werden kann. Wilms hofft konkret, dass das Pflaster durch Gussasphalt ersetzt wird.
"Für künftige Projekte dieser und ähnlicher Art fordert der Kreisverband, dass der städtische Behindertenbeauftragte und die Mönchengladbacher Behindertenorganisationen in die Planungen eingebunden werden", sagt Wilms und verweist auf Paragraph 16 der Gladbacher Hauptsatzung.