St. Irmgardis: Kündigungsschutz bis 2023
Der Erbbaurechtsvertrag regelt wichtige Punkte zur Zukunftssicherung des Süchtelner Krankenhauses.
Viersen. Wenn von der gesellschaftsrechtlichen Neuordnung der beiden Viersener Krankenhäuser — AKH und St. Irmgardis Süchteln — die Rede ist, dann fällt immer auch das Stichwort Erbbaurechtsvertrag. Mit diesem Vertrag hatte die katholische Kirchengemeinde St. Clemens das Süchtelner Krankenhaus zum 1. Januar 2009 an den katholischen Mehrheitseigner St.-Franziskus-Stiftung (51 Prozent) und die AKH GmbH (49 Prozent) abgetreten. Der Vertrag regelt wichtige Punkte zur Zukunftssicherung des Süchtelner Krankenhauses. In ihm sind nicht nur medizinische Arbeitsfelder, sondern auch Kündigungsschutz der Mitarbeiter und Investitionen mit konkreten Zeitfenstern verankert. Der Originaltext des Erbbaurechtsvertrags liegt unserer Zeitung vor. Wir beleuchten wichtige Passagen, die bei den anstehenden Verhandlungen eine Rolle spielen.
Das Weiterbestehen von St. Irmgardis ist im Erbbaurechtsvertrag bis Ende 2023 festgeschrieben. Während dieses Zeitraums soll das Krankenhaus mit seinen Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie inklusive Handchirurgie und Krankenpflegeschule weitergeführt werden. Damit aber könnten Erbbaurechtsvertrag und Kooperation in einen Konflikt geraten. Ziel der Kooperation ist es nämlich aus ökonomischen Gründen, „medizinische Doppelangebote“ abzuschaffen. Zankapfel der Krankenhäuser im vergangenen Jahr war die Geriatrie, für die beide Häuser Anträge bei der Bezirksregierung stellten. Nach der Einigung der Krankenhäuser auf eine gesellschaftsrechtliche Neuordnung zog das AKH vereinbarungsgemäß seinen Antrag auf Geriatrie zurück. Im Dezember erhielt St. Irmgardis den Zuschlag für eine geriatrische Abteilung mit 60 Betten.
Im Erbbaurechtsvertrag ist festgelegt, dass bis Ende 2015 eine Summe von 4,5 Millionen in bauliche Maßnahmen zu investieren sind. Die Kooperationsvereinbarung nennt eine Gesamtinvestitionssumme von 8,2 Millionen Euro. Dabei ist die Rede von der Sanierung der Notaufnahme und einem Bettenhaus. Das Bettenhaus soll zwei- oder dreigeschossig werden. Schwierig für die Bauplanung: Einige Geriatrie-Mitbewerber haben im Januar gegen den Zuschlag des Gesundheitsministeriums für Süchteln geklagt. Bis die Widersprüche und Klagen bearbeitet sind, werden mindestens mehrere Monate ins Land gehen. St. Irmgardis sagte auf Anfrage, dass die Baugenehmigung in Kürze erwartet werde. Ferner haben die Widersprüche und Klagen laut St. Irmgardis keine aufschiebende Wirkung. Süchteln plane mit den vom Ministerium avisierten 60 Betten.
Die Mitarbeiter von St. Irmgardis sind bis Ende 2023 vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt. Für die Mitarbeiter des katholischen Krankenhauses ist das eine gute Planungsgrundlage; für die Mitarbeiter des AKH dagegen ist es Anlass zur Sorge: Sollten nämlich in medizinischen Arbeitsfeldern Synergien entstehen, könnte das bedeuten, dass Arbeitsplätze im AKH wegfallen. Als problematisch sehen es Experten außerdem an, dass die Mitarbeiter der Krankenhäuser nach unterschiedlichen Tarifgefügen bezahlt werden.