Stadt zahlt mehr für Unterhalt

Beim sogenannten Unterhaltsvorschuss gelten seit dem 1. Juli neue Regelungen. Die Stadtkasse wird das eine halbe Million Euro mehr kosten — Tendenz steigend.

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Bei der Stadtverwaltung stapeln sich die Anträge auf Unterhaltsvorschuss. Denn seit dem 1. Juli sind die Fallzahlen in der Stadt um gut 20 Prozent auf nun 3227 Leistungsempfänger gestiegen. Hinzu kommen noch etwa 1800 Anträge von SGB-II-Empfängern, die noch nicht abschließend beschieden sind.

Der Grund für die Steigerung: Der Beschluss des Bundeskabinetts, die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss aufzuheben. Früher gab es den Vorschuss nur für Kinder bis zwölf Jahre, jetzt haben alle minderjährigen Kinder einen Anspruch darauf. Auch die Bezugsdauer (bisher maximal sechs Jahre) fiel weg.

Das beutet Mehrausgaben. Lagen die Ausgaben für Unterhaltsvorschuss im Jahr 2016 noch bei 5,75 Millionen Euro, werden es dieses Jahr bereits 7,3 Millionen Euro sein. Und für das kommende Jahr sind 15,2 Millionen Euro in den städtischen Haushalt eingestellt. Das sind die Bruttokosten für die Stadt. Bisher zahlten Bund und Land knapp die Hälfte der tatsächlich erstatteten Kosten zurück.

Zum 1. Juli dieses Jahres ist der städtische Anteil an den Leistungen von 53,3 auf nunmehr 30 Prozent gesunken. Das bedeutet, dass Bund und Land sich zu 70 Prozent an den Kosten beteiligen und im Nachhinein an die Stadt erstatten. Dies führt dazu, dass die tatsächliche Belastung durch den Unterhaltsvorschuss für den Haushalt von Mönchengladbach von 2016 bis 2018 lediglich um gut eine halbe Million Euro auf 3,7 Millionen Euro steigen wird.

Theoretisch könnte die Stadt sich das Geld von den säumigen Elternteilen — meistens sind es Väter — zurückholen. Doch das klappt in den wenigsten Fällen. Die Unterhaltsvorschusskasse konnte im Jahr 2016 nur 13,4 Prozent der vorgeleisteten Zahlungen von den Unterhaltspflichtigen zurückholen. Dies liegt deutlich unter dem landesweiten Durchschnitt.

Nicht zahlen wollen und nicht zahlen können, macht einen deutlichen Unterschied. In Mönchengladbach können die wenigsten zurückzahlen. Dies ist in erster Linie mit dem hohen Anteil von SGB-II-Empfängern unter den Unterhaltspflichtigen in der Stadt zu begründen. Für die Zukunft geht die Unterhaltsvorschusskasse davon aus, dass der Anteil der Zahlungen, die zurückgeholt werden können, unter zehn Prozent sinken wird.

Mönchengladbach ist und bleibt eine Stadt mit schwierigen Sozialindikatoren: Die Zahl der Menschen, die Leistungen nach SGB II beziehen, ist überdurchschnittlich hoch, die Zahl der Alleinerziehenden, der jungen Arbeitslosen und der Verschuldeten ebenso. Bei den Menschen ohne Schulabschluss ist Mönchengladbach sogar Spitzenreiter.