Der Mann, der wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs an einer paranoiden Psychose leidet, kam den Behörden aber gewissermaßen zuvor. Denn bereits zwei Jahre vor dem Gerichtstermin gestern hatte er sich selbst beim Amtsgericht gemeldet und sich unter Betreuung stellen lassen. Da es seitdem keine Vorkommnisse mehr gegeben habe, könne er eine Unterbringung in der Psychiatrie nicht empfehlen, sagte ein Sachverständiger gestern vor Gericht. Die Richter folgten seiner Argumentation.