Totenasche darf ab 2018 verstreut werden
Die Mehrheit der Ratsmitglieder stimmte den ausgewiesenen Aschefeldern auf Friedhöfen zu.
Die Debatte war emotional, juristisch, von großer Fairness geprägt und ohne Streit. Und ihr Ergebnis ist eindeutig: Die Asche Verstorbener kann künftig auf speziell ausgewiesenen Flächen auf städtischen Friedhöfen in Mönchengladbach verstreut werden. Das beschloss am Abend der Rat.
Oder besser: Die Mehrheit lehnte einen Änderungsantrag einer Gruppe aus CDU- und SPD-Fraktionsmitgliedern ab. Die Christdemokraten Dieter Breymann, Norbert Post, Klaus Oberem, Michael Schroeren, Karl-Heinz Schiffer und Bernhard Stein sowie die beiden Sozialdemokraten Ulrich Elsen und Ute Hermanns scheiterten mit ihrem Antrag, den entsprechenden Passus aus der neuen Friedhofsatzung zu streichen. 13 Ratsmitglieder aus fast allen Fraktionen stimmten für den Änderungsantrag, zwei enthielten sich, die restlichen Mandatsträger lehnten den Antrag ab und ermöglichten damit, dass Totenasche ab dem kommenden Jahr verstreut werden darf. Die Fraktionen hatten die Abstimmung darüber freigegeben.
Künftig gilt: Die Asche Verstorbener darf auf ausgewiesenen Aschefeldern verstreut werden, wenn der Verstorbene dies ausdrücklich schriftlich so bestimmt hat. Dies aber darf nur durch einen Bestatter erfolgen, nicht durch die Angehörigen selbst. An zentraler Stelle werden Name, Geburts- und Sterbedatum der Toten auf Gedenkplatten einheitlich aufgeführt, es sei denn, der Verstorbene hat es schriftlich anders festgelegt. Dann kann diese Bestattung auch anonym erfolgen. Die Kosten für das Verstreuen der Asche legt die neue Gebührensatzung für Friedhöfe mit 500 Euro fest. Im Land NRW ist es eigentlich schon seit dem Jahr 2003 möglich, solche Aschefelder auf Friedhöfen einzurichten. Viele Kommunen haben dies bereits umgesetzt, darunter Mettmann, Duisburg, Kleve, Erkelenz, Hilden, Grevenbroich, Ratingen, Solingen, Meerbusch und Krefeld. Ab 2018 gehört auch Mönchengladbach dazu.
„Die Bestattungsmöglichkeit verstößt gegen den Begriff der Menschenwürde nach Artikel eins des Grundgesetzes“, sagte Dieter Breymann (CDU) in seiner Begründung des Antrags. Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen sei ein hohes Gut, aber eben nicht das höchste Gut. Sein Parteifreund Frank Eibenberger betonte hingegen: „Es gibt in dieser Frage kein richtig oder falsch, sondern nur ein Darstellen der eigenen Empfindung.“ Reinhold Schiffers (SPD) sagte: „Wir eröffnen mit dieser Bestattungsform eine Befreiung der Seele des Menschen.“ Städtische Friedhöfe seien offen für andere Rituale, „für eine plurale Gesellschaft“. Ein Missbrauch sei durch die Satzung ausgeschlossen, denn der Verstorbene müsse dies in seinem letzten Willen selbst schriftlich festgehalten haben. Norbert Post (CDU) bekannte: „Die Bestattungsform entspricht natürlich den Nachfragen, die an die Mags gestellt werden. Aber mit dem Tod bin ich nicht für mich selbst verantwortlich, wir sind soziale Wesen. Lassen wir den anderen Menschen den Ort für die Trauer.“
Auch Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (CDU) stimmte gegen die Aschefelder. „Ich habe mir das nicht leicht gemacht, aber es hat mit meiner christlichen Grundhaltung zu tun. Ich möchte dieser Bestattungsform nicht zustimmen“, sagte der Rathaus-Chef.