Trotz Urteils auf freiem Fuß
Fünf Männer wurden wegen Menschenraubs, Körperverletzung, Raubs und Erpressung zu Haftstrafen verurteilt.
Mönchengladbach. Die Tat schockierte in ihrer Brutalität die Öffentlichkeit: Wegen 3000 Euro, die Murat K. angeblich einem der Angeklagten schuldete, schlugen sie ihn krankenhausreif, unternahmen mit ihm eine Horrorfahrt durch die Nacht, drohten ihm dabei, ihn aus dem schnell fahrenden Auto zu stoßen.
Jetzt hat das Landgericht Mönchengladbach alle fünf Angeklagten verurteilt: Mahmut T. zu sieben Jahren, Mustafa A. zu drei Jahren und sechs Monaten, die Brüder Ömer und Kemal K. zu drei Jahren und drei Monaten und Cemal S. zu zwei Jahren und sechs Monaten — ohne Bewährung.
Doch nur vier von ihnen können ihre Strafe antreten. Mahmut T. ist seit dem 10. November auf der Flucht. Einer der Mitangeklagten hatte Mahmut T. als Haupttäter und Anstifter belastet. Die anderen hätten aus Angst vor T., der eine Pistole mit sich führte, mitgemacht. Doch trotz der Anschuldigungen blieb T. nicht in Untersuchungshaft — das Gericht sah keine Fluchtgefahr.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft von sieben Jahren für Mahmut T. und fünfeinhalb Jahren für Mustafa A. Der hatte als Erster der Angeklagten sein Schweigen gebrochen und damit bestätigt, was auch die Ermittlungen ergeben hatten. Für die Brüder K. (22 und 20 Jahre alt) hatte die Staatsanwaltschaft jeweils drei Jahre Jugendstrafe vorgesehen. Für Cemal S. (22), der am geringsten an der Tat beteiligt gewesen sein soll, hatte der Staatsanwalt zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert.
Neben der Haftstrafe verurteilte das Gericht die Angeklagten zu einer Schmerzensgeldzahlung von 10 000 Euro an ihr Opfer.
Der flüchtige Mahmut T. wurde am Freitag in Abwesenheit verurteilt. Laut Gericht hätte er die Gelegenheit gehabt, sich zu den Vorwürfen zu äußern, hatte aber geschwiegen. Deshalb konnte er in Abwesenheit verurteilt werden. Wo sich T. aufhält, ist unbekannt.
Was viele Beobachter verwunderte: Die Angeklagten wurden bis zur Rechtskraft des Urteils auf freien Fuß gesetzt. Es bestehe keine Fluchtgefahr, hieß es.