Mönchengladbach Vater ermordete Säugling - Mutter von Leo nach Revision wieder vor Gericht
Ein Vater quält seinen Sohn über Stunden und ermordet ihn. Die Mutter soll nebenan im Schlafzimmer die Schreie gehört und nichts unternommen haben. Der Prozess gegen sie wird neu aufgerollt.
Mönchengladbach. Der Vater hat den Säugling stundenlang gequält und schließlich ermordet - nun steht die Mutter des Kindes noch einmal vor Gericht. Seit Montag muss sich die 27-Jährige erneut vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. Die Frau habe nebenan im Schlafzimmer die Schreie des über Stunden von ihrem damaligen Mann misshandelten Säuglings gehört, aber nichts unternommen, stellte Staatsanwalt Stefan Lingens beim Prozessauftakt am Montag fest. „Obwohl sie ihr Kind schreien hörte, blieb sie im Schlafzimmer liegen und stellte sich schlafend.“
Das Landgericht hatte den Vater im Mai 2016 unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und die Mutter wegen Misshandlung durch Unterlassen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die Frau auf. Im ersten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft für sie sieben Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen gefordert.
Die Angeklagte weinte bei der detaillierten Beschreibung der Misshandlungen während der Tatnacht im Oktober 2015. Sie wollte sich zunächst nicht äußern. Ihr Anwalt Gert Meister sagte: „Ich warne, dem Instinkt zu folgen, sie hätte etwas bemerken müssen.“ Seine Mandantin bestreite das entschieden.
Die wohl entscheidende Frage in dem Verfahren ist: Hat die Frau damit rechnen müssen, dass ihr Mann ihr gemeinsames Kind töten wird? Schon in den Tagen, nachdem die Mutter mit dem Neugeborenen aus dem Krankenhaus kam, habe der Vater den Jungen immer wieder misshandelt, hatten die Richter in dem ersten Verfahren gegen die Eltern festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft meint, die Frau habe damit rechnen müssen, dass der Vater den Jungen töten werde. Ihr damaliger Mann war unter anderem wegen Mordes und schweren sexuellen Missbrauchs zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Es sind weitere vier Verhandlungstage bis zum 11. Dezember geplant. (dpa)