Mönchengladbach Das Sterben des kleinen Leo - Vater zur Höchststrafe verurteilt
Der Vater gibt seinem Kind nachts die Flasche. Als der kleine Leo weint, beschließt der eifersüchtige Mann, das Kind zu töten. Vorher quält er es stundenlang. Jetzt ist das Urteil gefallen - auch gegen die Mutter.
Mönchengladbach (dpa) - Die Mutter will ihrem Mann vertrauen. Trotz der blauen Flecken an dem Säugling, die sie wahrscheinlich bemerkt hat. Und so bleibt sie liegen in jener Oktobernacht. Obwohl Leo nebenan weint. „Sie ist liegengeblieben, um zu zeigen, dass sie ihm vertraut und zutraut, das Kind zu versorgen“, sagt der Vorsitzende Richter Lothar Beckers am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. Nebenan durchlebt das Kind das pure Grauen. Über Stunden. Zugefügt vom 26 Jahre alten Vater. Bis der Mann das Kind an der Tischkante erschlägt.
Der Angeklagte habe das Kind aus maßloser Selbstsucht und Eifersucht getötet, sagt Beckers. Das Gericht verurteilt den Mann zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit hat er keine Chance auf Haftentlassung nach 15 Jahren. Während der Urteilsbegründung taucht der verurteilte Kindsmörder so tief hinter die Brüstung der Anklagebank ab, dass er kaum mehr zu sehen ist.
In jener Nacht läuft es nach Feststellung der Richter zuerst wohl ganz gut: Als der kleine Leo schreit, steht der Vater auf und gibt dem Kind das Fläschchen. Die Eltern wechseln sich damit ab. Auch beim Wickeln läuft alles glatt. Dann rutscht ihm der Säugling aus der Hand und schlägt mit dem Köpfchen auf der Tischkante auf.
Als Leo sich nicht beruhigt, so der Richter, wird der Mann wütend und beschließt, den Jungen zu töten. Laut Urteil hat er eine verzerrte Sicht auf die Hilflosigkeit seines Kindes: Wenn es beim Trinken mit den Ärmchen rudert, empfindet der Vater dies als persönliche Ablehnung. Ein Gutachter beschreibt den Vater als selbstverliebt und empathielos - also ohne Einfühlungsvermögen. Der Polizei sagt er, das Kind habe ihm die Frau gestohlen. Demnach sollte der Junge sterben, damit der Vater wieder im Mittelpunkt steht.
Laut Urteil nimmt der Vater sich Zeit, bis er sein Kind tötet. Zuvor reagiert er seine Wut an dem Säugling ab: Setzt sich mit seinen 88 Kilogramm auf das Köpfchen des Jungen, schüttelt ihn. Auf „barbarische“ Art habe er das Kind sexuell missbraucht und so eine Machtdemonstration an dem Säugling ausgelebt. „Er hat sich zwei Stunden Zeit genommen und hat den Jungen gequält“, sagt der Richter.
Das Gericht geht davon aus, dass die Mutter nebenan im Schlafzimmer etwas gehört hat. „Die Angeklagte hätte aufstehen können und Leo in ihre Obhut nehmen können“, sagt Richter Becker.
Die Frage ist, wie die 25-Jährige das Weinen ihres Kindes interpretieren musste: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Mutter den Tod des Säuglings billigend in Kauf nahm, nach wiederholten Übergriffen des Vaters Tage zuvor. Sie fordert über sieben Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen. Die Mutter selbst will nichts gehört haben, wie sie vor Gericht beteuert.
Als Vertrauensbeweis gegenüber ihrem Mann sei sie liegengeblieben, meinen die Richter. Doch die blauen Flecken an ihrem Säugling müssten ihr aufgefallen sein, sie wusste, dass der Vater eifersüchtig auf sein Kind war. Schließlich wird die 25-Jährige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie muss nicht ins Gefängnis. Aber ihr Kind hat sie nicht gerettet.