Vergnügungsstätten-Konzept: Spielhallen und Wettbüros adieu
Seit einem halben Jahr verhindert ein städtisches Konzept die Ansiedlung von Vergnügungsstätten an vielen Orten — mittlerweile gibt es Grund zu Optimismus.
Mönchengladbach. Aktuell wird gerade ein Bebauungsplan für die Rheydter Innenstadt überarbeitet. Auch an der Odenkirchener Straße soll es keine Vergnügungsstätten geben — außer, so viel Spaß soll erlaubt sein, dem Theater. In der Nähe der Marienkirche und — noch viel wichtiger — in der Nähe des Jugendtreffs St. Marien soll auf lange Sicht keine Spielhalle und kein Wettbüro Fuß fassen.
Auch dieses Vorgehen ist Teil des Vergnügungsstätten-Konzepts der Stadt. Seit einem halben Jahr gibt es diese Art Katalog, der festlegt, warum es wo keine Daddel-Lokale geben darf.
Seitdem das Konzept im vergangenen September von der Politik abgesegnet wurde, hat man in der Verwaltung laut Stadtplaner Torsten Stamm „im Rahmen des Bauantragsverfahrens keinen einzigen Antrag für eine Spielhalle mehr auf den Schreibtisch bekommen“. Nun sei ein halbes Jahr vielleicht noch kein „repräsentativer Zeitraum“. Aber man sei „vorsichtig optimistisch“, dass sich die Betreiber für ihr Geschäft auf andere Städte konzentrieren. Und das obwohl Vergnügungsstätten keineswegs im ganzen Stadtgebiet tabu sind.
Das Konzept sieht ausdrücklich vor, dass sie sich in „robusten Randbereichen“, wie sie Stamm nennt, ansiedeln können. Die Ausnahme ist, wie gesagt, wenn Handel verdrängt werden könnte oder Jugendeinrichtungen, Kirchen oder etwa sensible Wohnbereiche im Umfeld vorhanden sind. Aber in „Randbereiche“ wollen die besagten Unternehmen — oft handelt es sich um Ketten —, wie es aussieht, nicht. „Da, wo sie zulässig wären, sind sie für diese Investoren nicht attraktiv“, so Stamm.
Sie wollen in die Zentren, was das Konzept nicht zulässt. Oder sie wollen mit riesigen Spiel-Tempeln an die Autobahnen. So gab es in der Vergangenheit gleich mehrere Anfragen für das Gelände der Niederrhein-Kaserne an der Kaldenkirchener Straße, direkt an der Ausfahrt Nord der A 52. Aber für diesen Bereich gibt es gar keinen Bebauungsplan, was die Absagen erleichterte.
„So etwas wollen wir bewusst nicht“, sagt Stamm über die städtebaulichen Absichten hinter dem Konzept. Jetzt müsse man nur noch ein paar letzte „Schlupflöcher“ wie an der Odenkirchener Straße „stopfen“, die in alten Bebauungsplänen noch Vergnügungsstätten zulassen. Was die rund hundert existierenden Wett- und Spiellokale auch in der City angeht, haben sie Bestandsschutz. Sie dürfen allerdings nicht in größerem Rahmen erweitert werden. Und die gewerberechtliche Genehmigung ist zeitlich befristet. Das heißt, wenn sie ausläuft und der Bebauungsplan bis dahin geändert ist, haben sie keine Chance.