Mönchengladbach. Michael Schmitz atmete einmal kräftig durch, als der Vorsitzende Richter Reinhard Klenke am Freitag am Düsseldorfer Verwaltungsgericht das Urteil gesprochen hatte.
Der Rats-Beschluss vom 27. Februar 2008 ist gültig. Mönchengladbach wird künftig statt zehn nur noch vier Stadtbezirke haben: Nord, Süd, Ost und West.
Der CDU-Politiker Schmitz vertrat in seiner Funktion als Rechtsdezernent den Rat der Stadt. Gegen dessen Entscheidung hatte der Gladbacher SPD-Chef Hermann-Josef Krichel-Mäurer im Auf- trag der Bezirksvertretung Volksgarten, deren Vorsteher er ist, geklagt.
Die Argumentation: Die Neu-Einteilung, bei der die Teile des neuen Bezirks Ost räumlich getrennt würden, verstoße gegen die Gemeindeordnung, nach der Teile eines Bezirks eine "enge örtliche Gemeinschaft" bilden müssen.
Das sei bei den Ost-Teilen Neuwerk, Volksgarten und Giesenkirchen nicht der Fall. Deswegen sei der Beschluss des Rates, trotz des ihm eingeräumten Gestaltungsspielraums, nicht vertretbar.
Außerdem hätten CDU und FDP, die den Beschluss mit ihrer Ratsmehrheit durchgesetzt hatten, die Einteilung aus parteitaktischen Überlegungen vorgenommen, um in den neu geschaffenen Stadtbezirken bei der Kommunalwahl im Juni eine Mehrheit zu bekommen.
Die Bezirke, die noch nicht von der CDU bestimmt sind, nämlich Volksgarten und Rheydt-Mitte (Bezirksvorsteher Karl Sasserath, Grüne), verlieren ihre Eigenständigkeit. Die Christdemokraten hatten im vergangenen Jahr ihre städtischen Strukturen schon dem neuen Vierer-Modell angepasst. Die FDP schließt diesen Prozess im Sommer ab.
Krichel-Mäurer fügte hinzu: "Wir haben die Befürchtung, dass die Bezirksvertretung die Bürger in diesem Doppelgebilde Ostbezirk nicht mehr effektiv vertreten könnte." Die Giesenkirchener wären schließlich benachteiligt, wenn zentrale Bezirkseinrichtungen in Neuwerk liegen würden. "Für sie wäre es nach Rheydt näher."
Rechtsdezernent Schmitz hielt dagegen. Es gehe jetzt darum, festzustellen, ob diese Einteilung der Stadtbezirke die optimale Lösung sei. "Das ist aber eine politische Diskussion und keine juristische. Diese Entscheidung hat der Rat zu fällen und das hat er getan", sagte Schmitz. Den Beschluss im Nachhinein juristisch umzustoßen, käme einem Verlust der kommunalpolitischen Rolle des Rates gleich.
Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Klenke sah es genauso. "Die Klage wird abgewiesen. Der Rat hat seinen Ermessensspielraum bei der Entscheidung nicht überschritten", sagte Klenke zur Begründung des Urteils.
Zum Vorwurf, die Neueinteilung beruhe auf parteipolitischen Überlegungen, um damit Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse in den einzelnen Bezirken zu nehmen, sagte er nur: "Die Politiker müssen sich nach, mit dieser Entscheidung ja wieder zur Wahl stellen."
Ob das beschlossene Modell mit vier Bezirken die beste Lösung ist, entscheiden letztlich also die Bürger mit ihrem Kreuz auf dem Wahlzettel. Michael Schmitz war jedenfalls erleichtert: "Ich bin froh, dass das Gericht so eindeutig entschieden hat, und dass wir jetzt Klarheit für die Kommunalwahl haben."
Hermann-Josef Krichel-Mäurer trug die Niederlage der Bezirksvertretung Volksgarten mit Fassung. "Wir müssen das Urteil akzeptieren und mit der Entscheidung umgehen", sagte er. Im Vorfeld der Kommunalwahl hätten schließlich alle Beteiligten ein Bedürfnis nach Rechtssicherheit.