Die WZ hat zur Immobilie nachgehakt „Schrott-Villa“ am Wuppertaler Köhlweg verfällt weiter

Wuppertal · Der Blick vom Standort der weißgelben Villa aus über die Stadt auf der Schnittstelle zwischen Zeppelin-Allee und Köhlweg gegenüber dem Ausflugslokal und Pizzeria „Königshöhe“ ist nach wie vor großartig.

Am Köhlweg 5 steht dieses Haus, das seit Jahren nicht mehr bewohnt und gepflegt wird.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Die Wohnlage ist beneidenswert. Doch das einstmals eindrucksvolle Gebäude ist seit mehr als einem Jahrzehnt dem Verfall preisgegeben und bietet mit seinem verrotteten Balkon und der offenen, den Unbilden der Witterung ungeschützt ausgesetzten Luke an der Dachgaube einen bedauernswerten Anblick. Vor dem Portal zum zweistöckigen Bauwerk bilden wucherndes Gestrüpp und dürre Reisighaufen ein fast undurchdringliches Hindernis. Wobei das ausgetrocknete Geäst angesichts der Trockenheit in den vergangenen Wochen durchaus leicht entflammbares Gefahrenpotenzial bietet.

Seit wenigen Tagen wurden jedoch die Hecken, deren Zweige auf die Gehwege wucherten, begradigt und gestutzt. Doch ansonsten habe sich dort nichts getan, wie wir in der Umgebung hörten und wie sich auch aus dem WZ-Foto aus dem Jahr 2020 ablesen lässt.

Als die WZ vor fünf Jahren über diesen Missstand berichtete, gab der Investor an, dass die Stadt einen Baustopp verhängt hätte, was sich aber angesichts des Datenschutzes über eine Anfrage bei der Stadt Wuppertal nicht überprüfen ließ. Anwohner vermuten allerdings, dass diese städtische Maßnahme die nach wie vor unfertige doppelwandige Betonmauer betroffen habe, die derzeit hüfthoch das Anwesen zum Köhlweg abgrenzt. „Die Mauer wurde wohl ohne Genehmigung errichtet, deshalb der Baustopp“, vermuten Menschen im Umfeld des Geländes, während der Investor sich in der Vergangenheit über die Gründe gegenüber unserer Zeitung nicht auslassen wollte.

Als wir vor fünf Jahren die Pressestelle der Stadt auf die unweigerlich auf die „Schrottreife“ hinsteuernde Immobilie am Köhlweg ansprachen, erhielten wir die Antwort, dass seitens der Stadt keine Handhabe für regulierendes Eingreifen bestehen würde. „Weil es sich um Privateigentum auf einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen, weil abgeschlossenen Gelände handelt, von dem keine Gefahr ausgeht“, hieß es damals.

Unsere aktuelle Nachfrage beim Presseamt der Stadt zur derzeitigen Situation wurde von der Stadtsprecherin Martina Eckermann wie folgt beantwortet: „Die Rechtslage besteht unverändert: Nur bei einer konkreten Gefahr für den öffentlichen Raum kann die Stadt im Wege einer Ersatzvornahme tätig werden, also etwa wenn von einem Gebäude Teile direkt auf Gehweg oder Straße stürzen könnten. Von Reisighaufen auf einem Grundstück geht eine solche konkrete Gefahr nach unserer Auffassung nicht aus.“ Die Gefahr, dass das Reisig auf einem abgezäunten Privatgrundstück in Brand geraten und somit Menschen auf der Straße gefährden könnte, sieht man als eher „abstrakt“ an und: „Das würde keinen Eingriff in Privateigentum rechtfertigen“, hieß es in der Antwort des Amts.