Wer wohnt in der Überschwemmungszone?
Vier Grundstückseigentümer protestieren gegen neue Gebietsfestlegung.
Mönchengladbach. Vier private Grundstückseigentümer aus Mönchengladbach haben die Möglichkeit genutzt, Einwendungen gegen die Festlegung neuer Überschwemmungsgebiete einzureichen. Diese Zahl hat die Bezirksregierung Düsseldorf, verantwortlich für das Verfahren, auf WZ-Nachfrage genannt. Das Verfahren zur Festsetzung hatte mit der Offenlage der Unterlagen begonnen (23. Juni bis 23. Juli im Rathaus Rheydt), die Frist für Betroffene, sich schriftlich zu äußern, war am 6. August zu Ende gegangen.
Darum geht’s: Um auf mögliche Fluten vorbereitet zu sein, sieht das Wasserhaushaltsgesetz die Festlegung von Überschwemmungsgebieten vor (die WZ berichtete). Eine behördliche Kategorisierung ist auch für das Umfeld der Niers vorgesehen. Auf Gladbacher Gebiet betrifft es neben der Niers den Glad- und den Trietbach.
Überschwemmungsgebiete sind laut Bezirksregierung die Flächen eines Gewässers, „die bei Hochwasser unter Wasser stehen“. Als Bemessungsgrundlage dient ein „hundertjährliches Hochwasserereignis“ (siehe Info-Kasten). In den festgelegten Gebieten gelten bestimmte gesetzliche Regeln und Verbote. Es kann vorkommen, dass bestimmte Nutzungen nicht möglich sind — zum Beispiel neue Bauten. Für bestehende Gebäude gilt Bestandsschutz.
Nach zehn Jahren sollen die Daten mit Blick auf extreme Hochwasser nun aktualisiert werden. Die Bezirksregierung betont, dass eine Ausweisung von Gebieten der Verbesserung der Vorsorge und der Information der Anlieger dienen soll. Dadurch würden eine Einschätzung der eigenen Gefährdung und die „Vorbereitung geeigneter privater und öffentlicher Schutzvorkehrungen ermöglicht“. Gemeint sind damit unter anderem Versicherungen.
Die vier Grundstückseigentümer aus Gladbach sollen nun in den nächsten Wochen Antwort aus Düsseldorf erhalten. Außerdem muss sich die Bezirksregierung noch mit den Stellungnahmen von örtlichen „Trägern öffentlicher Belange“ (das kann zum Beispiel die Stadt sein) befassen. Diese Institutionen haben drei Monate Zeit, sich zu melden.
Wie lange das Verfahren der Festsetzung insgesamt noch dauere, lasse sich derzeit noch nicht genau sagen, so ein Sprecher der Behörde.