Urteil Drei Jahre Haft nach versuchter Brandstiftung

Mönchengladbach. · Der Angeklagte hatte unter anderem versucht, ein Auto anzuzünden.

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Im Prozess wegen versuchter Brandstiftung, vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Angeklagter zu drei Jahren Haft sowie einem Aufenthalt in einer Entzugsklinik verurteilt worden. Dem 46-Jährigen und einem weiteren Angeklagten wurde vorgeworfen, im Juli 2017 Brennpaste auf ein Auto geschmiert zu haben. Beim Versuch, diese anzuzünden, seien die beiden Mönchengladbacher von einer Passantin gestört worden. Daraufhin seien beide in einem Auto vom Tatort geflüchtet.

Der nun Verurteilte soll bei der anschließenden Fahrt die Kontrolle über das Fahrzeug verloren haben und zunächst in mehrere parkende Pkw gefahren sein, die dabei ineinander geschoben wurden. Auch eine Hauswand wurde beschädigt. Beide Männer wurden bei dem Unfall verletzt. Beim Fahrer, der keinen Führerschein besitzt, wurde ein Blutalkoholwert von 2,03 Promille festgestellt.

Beim Prozess vor dem Amtsgericht ließ sich der zweite Angeklagte, ein 50-jähriger Gladbacher, am Mittwoch durch seinen Betreuer wegen einer Magen-Darm-Erkrankung entschuldigen. Ein zu seiner Wohnadresse entsandter Polizist bestätigte die Erkrankung. Das Verfahren dieses Angeklagten wurde abgetrennt und wird nun separat verhandelt.

Der anwesende Angeklagte gab zu, gemeinsam mit dem Bekannten mit Brennpaste zu dem Auto gefahren zu sein. Die Idee sei zuvor spontan beim Grillen entstanden. Dabei habe er, der seit etwa 20 Jahren regelmäßig vier- bis fünfmal die Woche Alkohol konsumiert, etwa einen halben Kasten Bier sowie eine Flasche Schnaps konsumiert. Das Auto der geschädigten Frau, mit er es vorab familiäre Probleme gegeben habe, habe lediglich Schaden nehmen, aber nicht ganz abbrennen sollen. Der Gesamtschaden des späteren Unfalls, den die Versicherung bei ihm geltend zu machen versuche, belaufe sich auf 32 000 Euro.

Ein Brandsachverständiger erklärte, das Auto hätte eigenständig brennen können, wenn die Paste sich in Kunststoftteilen entzündet hätte. Eine psychiatrische Sachverständige erläuterte, die vorbereitenden Handlungen zum Tatgeschehen sprächen gegen eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit. Der Staatsanwalt forderte drei Jahre und zwei Monate Haft sowie die Unterbringung in einer Entzugsklinik, der Verteidiger ein mildes Urteil.