Schloss Wahn Neue Lösung für Treffen von Laschet und Erdogan soll bald stehen
Düsseldorf · Für das Treffen des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) mit dem türkischen Präsidenten Recep Rayyip Erdogan soll wohl noch am Freitag ein neuer Ort bekanntgegeben werden, erfährt unsere Zeitung aus Regierungskreisen.
Die Eigentümer von Schloss Wahn hatten zuvor das für Samstagmittag in dem Schloss geplante Treffen vorerst gerichtlich gestoppt. Sie erwirkten am Freitag beim Kölner Landgericht eine einstweilige Verfügung. Schon zuvor allerdings hatte sich die Staatskanzlei nach Bekanntwerden der Weigerung des Schlossbesitzers mit einer Alternative befasst. Laut einer zuvor vom Generalbevollmächtigten der Eigentümerfamilie verbreiteten Stellungnahme ist Schloss Wahn seit mehr als 60 Jahren an die Universität Köln zur Unterbringung der Theaterwissenschaftlichen Sammlung sowie des Institutes für Theaterwissenschaft vermietet.
Laut der Stellungnahme erfuhr die Eigentümerfamilie erst am Donnerstagnachmittag in einer Nachrichtensendung von dem für Samstag geplanten Empfang. „Eine Information oder Vorabbefragung der Eigentümerfamilie durch den Mieter (Universität Köln) erfolgte nicht", heißt es weiter in der Erklärung der Schlosseigentümer. „Aus politischer Überzeugung lehnen wir einen Empfang des türkischen Staatspräsidenten auf Schloss Wahn ab.“
Die geplante Nutzung des Schlosses widerspreche dem vereinbarten Nutzungszweck und sei somit rechtswidrig. Dem schloss sich das Kölner Landgericht an. Der Eigentümer habe der Kammer glaubhaft gemacht, dass die Nutzung des Schlosses für das geplante Gespräch im Rahmen des Mietvertrags nicht zulässig ist, erklärte die Gerichtssprecherin. Danach seien Veranstaltungen und Empfänge, die eines repräsentativen Rahmens bedürfen, auf Veranstaltungen der Universität zu Köln beschränkt.
Bei dem Gespräch zwischen Laschet und Erdogan handle es sich jedoch nicht um eine derartige Veranstaltung, sondern um den protokollarischen Empfang eines Staatsgasts, der keinerlei universitären Bezug aufweise. Vor diesem Hintergrund könne der Vermieter die Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verlangen.
Gegen diese Entscheidung ist Widerspruch beim Landgericht Köln möglich. Bis zum Freitagnachmittag ging aber kein Widerspruch ein, längst ist ein neues Ziel auserkoren.