Warnung vor Nutzung sozialer Netzwerke Warum Behörden nicht twittern sollten
Düsseldorf · Datenschutzbeauftragte Helga Block unterstützt ihren Stuttgarter Amtskollegen Stefan Brink. Dieser kehrt dem Sozialen Netzwerk den Rücken.
Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Helga Block teilt die Bedenken ihres baden-württembergischen Kollegen Stefan Brink gegen eine Nutzung Sozialer Medien wie Twitter oder Facebook durch die Behörden. Brink hatte vor ein paar Tagen angekündigt, dem Kurznachrichtendienst Twitter den Rücken zu kehren. Er schließt seinen amtlichen Account zum Ende des Monats. Und empfiehlt den Behörden in seinem Bundesland, es ihm gleichzutun.
Ein Sprecher der obersten NRW-Datenschützerin sagte nun gegenüber dieser Zeitung: „Schon bislang haben wir den nordrhein-westfälischen öffentlichen Stellen wie auch den Unternehmen, Vereinen und anderen Stellen von der Nutzung Sozialer Medien abgeraten, wenn sie weder feststellen noch beeinflussen können, was mit den personenbezogenen Daten der Nutzer geschieht, gesetzlich aber dazu verpflichtet sind, über die Datenverarbeitungsprozesse umfassend zu informieren. Gerade öffentliche Stellen sollten hier eine Vorbildfunktion erfüllen und entsprechende Konsequenzen ziehen.“
Unklarheit über im Hintergrund gesammelte Nutzerdaten
Brink hatte seinen Schritt damit begründet, das Nutzen von Twitter sei nicht mit seiner Tätigkeit als Datenschützer vereinbar. Denn das Netzwerk sammele im Hintergrund Nutzerdaten. Er könne aber nicht einerseits Datenschutzbeauftragter beziehungsweise Aufsichtsbehörde sein und gleichzeitig Nutzer eines womöglich datenschutzrechtlich problematischen Netzwerkes.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das mit Blick auf sogenannte Facebook-Fanseiten geurteilt hatte, dass nicht nur die Betreiber sozialer Netzwerke, sondern auch Nutzer für Datenschutzverstöße mitverantwortlich sein können. Für den Nutzer sei nicht klar, wie von den sozialen Netzwerken im Hintergrund gesammelte Nutzerdaten verarbeitet würden.
Die NRW-Datenschutzbeauftragte Helga Block sieht das ähnlich. Ihr Sprecher Daniel Strunk: „Die Verteilung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten bei Twitter-Accounts gestaltet sich nach unserer Auffassung ähnlich wie bei den Facebook-Fanpages. Auch hier ist von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit von Twitter-Account-Betreibern sowie Twitter auszugehen. Auch hier werden den Twitter-Account-Betreibern nicht die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt und ist die Rechtsgrundlage unklar, auf die die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer gestützt werden kann.“
Nun gibt es freilich Behörden, für die der Kurznachrichtendienst durchaus hilfreich ist. Wie zum Beispiel die Polizei, die Twitter als Kommunikationsmittel mit dem Bürger nutzt und zum Beispiel in Krisensituationen Nachrichten über das Netzwerk verbreitet. Brink schlägt da als Alternative vor, eine Plattform zu errichten, die das Bundesland selbst kontrollieren kann.
Für die Datenschutzbeauftragte von NRW gibt es in ihrem eigenen Amtsbereich übrigens keinen Handlungsbedarf. Wegen der Datenschutzbedenken ist die Behörde weder bei Twitter, noch bei anderen sozialen Netzwerken präsent.