Justiz NRW-OVG deutet Abweisung von Klage gegen Corona-Lockdown an

Drei Unternehmen hatten geklagt, weil sie 2020 vorübergehend schließen mussten. Das Oberverwaltungsgericht wird am Donnerstagnachmittag ein Urteil fällen.

Das OVG wird am Donnerstag ein Urteil in dem Corona-Lockdown-Fall sprechen.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Im Prozess um die Rechtmäßigkeit von Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown 2020 hat das NRW-Oberverwaltungsgericht eine Abweisung der Klage angedeutet. Zwei NRW-Fitnessstudios und ein Tanzhaus hatten Normenkontrollklage erhoben, weil sie laut der NRW-Coronaschutzverordnung vom Frühjahr 2020 wegen der Pandemie den Betrieb einstellen mussten und dadurch erhebliche Verluste erlitten hatten. Die Entscheidungen sollten am Nachmittag nach einer weiteren Verhandlung verkündet werden.

Zu Beginn der Pandemie habe es weder Impfstoffe noch Medikamente gegen das Virus gegeben, und Wissenschaft und Gesetzgeber hätten noch sehr wenig über die Pandemie gewusst, sagte der Vorsitzende Jörg Sander am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung. Der Landesregierung müsse angesichts dieser Lage ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt werden. Man dürfe die Situation nicht mit dem Wissen von heute nachträglich bewerten.

Im März 2020 habe es tatsächlich Anhaltspunkte für eine möglicherweise drohende Überlastung des Gesundheitswesens gegeben. Die erheblichen Folgen seien teilweise durch die Corona-Sofortprogramme des Bundes und der Länder und vor allem durch die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes gemildert worden. Im vorherigen Eilverfahren war ein Teil der Klagen beim OVG erfolglos geblieben.

(dpa)