Gesetzesinitiative NRW rückt von Kopftuchverbot ab
Düsseldorf · Das Integrationsministerium hat aufgrund eines Gutachtens rechtliche Bedenken und rückt nun von einem Kopftuchverbot wieder ab.
Anderthalb Jahre ist es her, dass die Landesregierung auf allen Kanälen für ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren warb. Ob Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) oder dessen Staatssekretärin Serap Güler (CDU): Sie alle vertraten die Ansicht, das Kopftuchtragen unterhalb der Religionsmündigkeit ab 14 Jahren müsse gesetzlich verboten werden. Doch jetzt ist Güler in einem Interview von den Plänen wieder abgerückt: Ein Gutachten habe die rechtlichen Bedenken „eher verstärkt“.
Der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) sagte Güler: „Ein langer Rechtsstreit hilft niemandem weiter. Wir haben uns entschieden, auf ein Verbot zu verzichten und stattdessen gemeinsam mit dem Schulministerium die Aufklärungsarbeit und Elterninformation in Kitas und Grundschulen systematisch zu verbessern.“ Es sei rechtlich umstritten, ob ein Kopftuchverbot als Eingriff in die Religionsfreiheit und in Elternrechte vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde.
Güler selbst bekräftigte aber ihre ablehnende Haltung. „Nach meinem islamischen Verständnis muss eine Frau selbstbestimmt und frei darüber entscheiden können, ob sie sich vor männlichen Blicken verhüllen möchte.“ Ihre Mutter trage auch Kopftuch, sie selbst sei aber nie dazu gezwungen worden. Zu Beginn der Diskussion hatte Güler von „Perversion“ gesprochen, wenn einem jungen Mädchen ein Kopftuch übergestülpt werde. „Das sexualisiert das Kind.“
An dem Vorstoß zum Kopftuchverbot hatte es allerdings von Anfang an auch viel Kritik gegeben. Während die Frauenrechts-Organisation „Terre des Femmes“ die Verbotsforderung im August noch durch ein Gutachten eines Staatsrechtlers untermauerte und in Österreich im Mai dieses Jahres ein Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen wurde, sehen Gegner das Grundrecht auf Religionsfreiheit und das religiöse Erziehungsrecht der Eltern eingeschränkt. Auch werde das Kopftuch von jungen Mädchen nicht nur aus Zwang und Konformitätsdruck getragen, sondern auch aus dem Wunsch nach religiöser Identität und Zugehörigkeit, schrieb der Bochumer Verwaltungsrechtler Jörg Ennuschat.
Kritiker sehen in einem Verbot zudem eine Diskriminierung von Muslimen und eine Gefahr für den Schulfrieden. Eine Gerichtsentscheidung zu einem Kopftuchverbot für Schülerinnen gibt es bisher nicht.
Was konkret die Landesregierung jetzt stattdessen unternehmen will, „um dem Schutzbedürfnis junger Mädchen, insbesondere im Kindergarten- und Grundschulalter, angemessen Rechnung tragen zu können“, dazu hält sich das Integrationsministerium mit Hinweis auf noch laufende Gespräche bedeckt. Man sei aber zuversichtlich, „in absehbarer Zeit ein Ergebnis vorstellen zu können, das vor allem das Wohl der Mädchen und ihre positiven Entwicklungsperspektiven im Blick hat“.