Nach Kobra-Alarm in Herne NRW soll ein Gifttier-Verbot bekommen
Düsseldorf · Nach dem Ausbruch einer Kobra in Herne herrscht im Landtag Einigkeit: Die Haltung von Gefahrtieren muss gesetzlich geregelt werden.
Seit vielen Jahren ist es fruchtlos in der Diskussion, jetzt hat der Ausflug einer tödlichen Giftschlange der Politik Beine gemacht und es soll kommen: ein Gefahrtiergesetz für Nordrhein-Westfalen. Im Plenum des Düsseldorfer Landtages herrschte am Freitag beachtliche Einigkeit ob dieses Ziels.
Auf den Tag genau drei Wochen war es da her, dass in Herne die Monokelkobra nach tagelanger Suche in mehreren Wohnhäusern gefangen war. Dass immer wieder Menschen durch die Haltung solcher Tiere in Gefahr gebracht, Polizei und Feuerwehr zu riskanten Einsätzen gezwungen und den Kommunen immense Kosten für Fangaktionen aufgebürdet würden, gehe nicht, erklärte Norwich Rüße (Grüne). Acht Bundesländer hätten längst Gefahrtiergesetze, NRW aber nicht, obwohl es „durchaus ein Hotspot“ sei. Das glaubt auch Markus Diekhoff von der FDP: Nach Schätzungen lebten 10 000 gefährliche Tiere in Privathaushalten. „Wie kann es sein, dass ich meinen Hund anmelden muss, eine Giftschlange aber nicht?“, fragte sich CDU-Mann Ralf Nolten. Und Frank Börner (SPD) bekräftigte: „Gefährliche Tiere gehören nicht in Nachbars Wohnung!“
Umweltministerin will ein „sehr schlankes Gesetz“
Die politische Geschlossenheit pro Gefahrtiergesetz betonte auch Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser (CDU): „Wir sind uns alle einig, dass wir das Thema regeln müssen – und wir müssen es zeitnah regeln.“ Sie mahnte aber auch: „Der Teufel liegt im Detail.“
Und das wissen insbesondere die Grünen, die am Freitag schon mal einen eigenen Gesetzentwurf für ein Verbot von Gefahrtieren einbrachten. Das Problem: Dieser fußt weitgehend auf dem Gesetzentwurf ihres früheren Umweltministers Johannes Remmel, der Ende 2016 unverabschiedet wieder in der Schublade verschwunden war. Markus Diekhoff (FDP) nannte es im Plenum daher „ein bisschen peinlich, dass wir jetzt etwas beschließen sollen, was Sie nicht beschließen konnten“. Das habe seinerzeit immerhin gute Gründe gehabt: „Sie wissen, dass die Kommunen klipp und klar gesagt haben, sie können die Vorgaben aus Ihrem Gesetz nicht umsetzen.“
Tatsächlich haben die Grünen erneut einen detailreichen Entwurf vorgelegt, der selbst ausdrücklich Elefanten, Nashörner und Flusspferde einbezieht, was CDU und FDP zu weit geht. Andererseits erinnert das Papier der Grünen an den Fall eines entlaufenen Geparden aus einem Privatgehege in Heinsberg, der 2006 ein fünfjähriges Mädchen anfiel und schwer verletzte. Vor allem aber sollen nach dem Grünen-Konzept die Kreisordnungsbehörden die Überwachung übernehmen – und da zogen die Kommunalen Spitzenverbände seinerzeit die Reißleine: Das könnten sie nicht leisten, hieß es.
Heinen-Esser will sich nun auf Gifttiere konzentrieren. „Ich stelle mir ein sehr schlankes Gesetz vor“, erklärte sie. Die Haltung von Gefahrtieren soll unter bestimmten Voraussetzungen für sachkundige Besitzer erlaubt werden können; „das Minimum“, sagte sie aber, „ist eine vernünftige, nicht-gedeckelte Haftpflichtversicherung“. Die im Zweifelsfall eben auch für die Kosten einer Fangaktion einspringe. CDU-Mann Nolten schlug vor, die Aufsicht komplett beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) anzusiedeln.
Eine Regelung, so Heinen-Esser, müsse zudem für Menschen gefunden werden, die jetzt bereits giftige Schlangen, Skorpione oder Spinnen halten und es nach der Änderung der Gesetzeslage nicht mehr dürften. Noch bis zum Ende des Jahres soll sie dem Parlament einen Vorschlag für ein Gesetz machen – so steht es im Antrag von FDP und CDU, der im Plenum beschlossen wurde.