Zuvor entscheiden Bundestag und Bundesrat NRW will Kurs für weitere Corona-Maßnahmen festlegen

Ab Sonntag sollen die meisten Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland fallen. Gleichzeitig erreichen die Infektionszahlen Rekordstände. Die NRW-Landesregierung will die Strategie für eine Übergangszeit festlegen. Es geht unter anderem auch um die Maskenpflicht in Schulen.

Wie geht es mit den Corona-Regeln in NRW weiter? Dazu werden Entscheidungen erwartet.

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung will am Freitag den weiteren Kurs bei den Corona-Auflagen abstecken. Am Vormittag soll zunächst der Bundestag (9.00) die geplante neue Rechtsgrundlage für Alltagsauflagen beschließen. Das Gesetz kommt unmittelbar darauf in den Bundesrat.

Trotz steigender Infektionszahlen soll damit ab Sonntag (20. März) der Großteil der bundesweiten Schutzmaßnahmen wegfallen. Bestehen bleiben soll ein schmaler Basisschutz mit wenigen allgemeinen Schutzregeln wie Masken- und Testvorgaben in Einrichtungen für gefährdete Gruppen. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können.

Die Bundesländer haben noch eine Übergangszeit bis zum 2. April, die auch NRW nutzen dürfte. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat für die Änderung der Corona-Schutzverordnung nicht mehr viel Zeit. Denn die geltende Landesverordnung tritt mit Ablauf des Samstags außer Kraft.

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte sich bereits für das Beibehalten der Maskenpflicht an Schulen bis zu den Osterferien ausgesprochen. Der letzte Schultag vor den Osterferien in NRW ist der 8. April.

Konkrete Entscheidungen zu weiteren Corona-Schutzmaßnahmen für NRW werde das Land allerdings erst nach den Entscheidungen des Bundestags und Bundesrats treffen, hatte Wüst gesagt. Als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hatte er am Donnerstag nach den Bund-Länder-Beratungen harsche Kritik an der geplanten Abschaffung aller einschneidenden Corona-Schutzmaßnahmen geäußert.

Das Gesetz sei „das exakte Gegenteil“ von dem, was die Länder bräuchten, um schnell auf dramatische Corona-Entwicklungen reagieren zu können. Die Länder benötigten weiterhin Basismaßnahmen wie Abstand, Maske und Tests. Solche Auflagen müssten auch in kurzer Zeit verhängt werden können. Dies sei bei dem geplanten Gesetz nicht der Fall. Selbst für einfache Maßnahmen wie Abstand und Maskenpflicht seien die Hürden zu hoch.

In der zweiwöchigen Übergangszeit für die Länder bis zum 2. April können bisherige Regelungen wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsbeschränkungen wie 2G und 3G vorerst noch bestehen bleiben - ausgenommen sind aber Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen. Welche Maßnahmen NRW fortführen wird, ist noch unklar. Wegfallen werden laut Bundesgesetz aber die Zuschauer-Obergrenzen für Großveranstaltungen im Freien wie etwa Fußball-Bundesligaspiele.

Zentral ist für NRW vor allem die Frage, ob die Maskenpflicht in Innenräumen und damit auch in Schulen verlängert wird. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte angekündigt, in den nächsten Wochen solle ein „behutsamer“ Weg zurück in die Normalität verfolgt werden. Die FDP-Politikerin führte den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) an. Demnach sollen spätestens bis Mai die Corona-Einschränkungen an den Schulen aufgehoben werden - Masken und Tests eingeschlossen.

(dpa)