Leverkusen Parkplatz Schloss
Leverkusen · Das politische Ringen um einen zusätzlichen Parkplatz mit 50 Stellplätzen für Schloss Morsbroich ist am Montag um eine weitere Episode erweitert worden. Nachdem Oberbürgermeister Uwe Richrath einen Beschluss des Hauptausschusses beanstandet hatte, war auch ein nachfolgender Beschluss des Stadtrats in der vorangegangenen Sitzung Ende Juni ungültig geworden.
Darin hatten sich CDU, FDP, Opladen Plus, die Bürgerliste und Aufbruch Leverkusen mit knapper Mehrheit von nur einer Stimme für einen solchen ergänzenden Parkplatz ausgesprochen.
Der Parkplatz auf einer Fläche von rund 1000 Quadratmetern im engeren Bereich der Schlossanlage ist Teil des vom Museumsverein entworfenen Konzepts. Das Konzept hatte zunächst breite Zustimmung erfahren, doch wurden bald Einwände insbesondere von Seiten der Grünen und der SPD laut, da sich das Areal im Landschaftsschutzgebiet befindet. CDU und FDP wollen es aus diesem Schutz befreien und hatten zur jüngsten Ratssitzung erneut entsprechende Anträge gestellt.
Die Einwände des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Hauptausschusses fußen auf einem Rechtsgutachten der Kölner Kanzlei Lenz und Johlen. Das Gutachten hatte im Vorgehen des Stadtrats klare „Rechtsfehler“ erkannt. Ein Befreiung des Areals vom Landschaftsschutz sei eben nicht ohne weiteres möglich, argumentieren die Juristen, weil etwa der Nachweis einer „atypischen Sondersituation“ fehle, aber auch, weil die Tatbestandsprüfung „nicht in der erforderlichen Tiefe“ erfolgt sei. So äußern die Gutachter Kritik am Verfahren, geben aber kein generelles rechtliches Votum dazu ab, ob der Parkplatz vom Landschaftsschutz befreit werden kann oder nicht. Letztlich entscheidungsbefugt ist die Bezirksregierung.
An der Stelle haken CDU und FDP ein und beantragen ein erneutes Stadtratsvotum für den Parkplatz (CDU) bzw. beharren auf dem gefassten Beschluss (FDP). Alle „abwägungsrelevanten Sachverhalte“ lägen sein langem auf dem Tisch und seien ausgiebig bedacht und diskutiert worden, argumentiert die CDU. Das Verfahren laufe schließlich seit Anfang 2019 und sei in 90 Gremiensitzungen behandelt worden. „Die CDU hat den Eindruck, dass die Verwaltung dem Anwalt wohl versehentlich nicht den vollständigen Sachverhalt inkl. der Aktenlage übermittelt haben kann“, heißt es in dem Ratsantrag.