Gefahr des Passivrauchens Wie die AfD gegen ein Rauchverbot im Auto argumentiert

Düsseldorf · Nirgendwo ist die Gefahr durch Passivrauchen so hoch wie im Auto, deswegen soll ein Gesetz Minderjährige und Schwangere davor schützen. Die AfD ist trotzdem dagegen.

Ein rauchender Autofahrer

Foto: dpa/Arno Burgi

Wenn vier Fraktionen im NRW-Landtag – CDU, SPD, FDP und Grüne – einen gemeinsamen Antrag zu einem offensichtlich vernünftigen Gesetzesplan einbringen, dann darf man keine leidenschaftliche Debatte erwarten. Interessant ist allenfalls, mit welcher Begründung man da die Zustimmung verweigern kann. Wie es die AfD am Donnerstag tat.

Es geht um die Frage, ob das Rauchen im Auto verboten werden soll, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren.  „Die  Passivrauchkonzentration ist nirgendwo so hoch wie im Auto, da könnte man Kleinkinder besser mit in eine Raucherkneipe nehmen, dort ist die Belastung fünf mal geringer“, sagt Marcel Hafke von der FDP. Es nütze auch nichts, das Fenster ein Stück weit zu öffnen, pflichtet ihm Dennis Maelzer von der SPD bei. CDU und Grüne sind in seltener Eintracht ganz auf dieser Linie und stützen sich dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse wie diese:

 Nach Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums erleiden Minderjährige, die wiederholt Tabakrauch ausgesetzt sind, massive Gesundheitsschäden. Hierzu gehören die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegserkrankungen, Verschlimmerung einer Asthma-Erkrankung, Erhöhung des Blutdrucks. Das Risiko für Aufmerksamkeitsstörungen, Übergewicht und Diabetes II steigt. Auch erhöht Passivrauchen das Krebsrisiko. Bei Säuglingen kommt das gesteigerte Risiko eines plötzlichen Kindstods hinzu.

Keine leichte Aufgabe für Martin Vincentz, dagegenzuhalten. Der gelernte Arzt ist mit all dem wohl bestens vertraut. Er wird von der AfD ans Rednerpult geschickt, um zu begründen, warum seine Fraktion dem Vorhaben nicht zustimmt. Man sei von den anderen Fraktionen nicht gefragt worden, ist das eine Argument. Die Enthaltung seiner Fraktion begründet Vincentz aber auch noch so: Wer raucht, sei meist „sozial schwach“. Und dieser Gruppe solle nun, wenn sie erwischt werde, auch noch 25 Euro Strafe abgenommen werden?

Über Art und Weise der Sanktionen und Kontrollen muss noch verhandelt werden

Das Thema der Sanktion spielt in den Reden der anderen Fraktionen zwar keine Rolle. Klar ist aber, dass ein Verstoß gegen ein Rauchverbot, wenn Kinder oder Schwangere im Auto sind, für den Fahrer finanzielle Folgen haben soll. Wie teuer das wird, ist freilich dem Gesetzentwurf vorbehalten, den die Landesregierung nun über den Bundesrat auf Bundesebene einbringen soll. Denn das Ganze ist keine Ländersache, sondern muss im Bund beschlossen werden.

Da müssen sich die Politiker freilich auch Gedanken darüber machen, wie man die Einhaltung des Rauchverbots nicht nur mit Bußgeld bedroht, sondern in der Praxis kontrolliert. Dass das nicht flächendeckend möglich sein wird, dürfte klar sein. Aber das spricht nicht gegen das Vorhaben als solches. Schließlich werden auch Gurtpflicht und Handyverbot nicht lückenlos kontrolliert.

Eine weitere verzwickte Frage, die noch in den Gesetzgebungsarbeiten geklärt werden sollte, hat kürzlich Michael Mertens, NRW-Chef der Gewerkschaft der Polizei, aufgeworfen: „Wie gehen wir mit rauchenden Schwangeren um, die in ihrem Auto allein unterwegs sind?“ Wenn also die Fahrerin als werdende Mutter Täter und Opfer zugleich ist.