Razzia Staatsanwaltschaft Wuppertal geht gegen Corona-Testzentren-Betreiber vor
Update | Wuppertal · Drei Unternehmen mit Sitzen in Wuppertal und Remscheid sollen bei der Abrechnung der Schnelltests betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht auf den Grund.
Betreiber von 14 Corona-Testzentren in Nordrhein-Westfalen stehen unter Betrugsverdacht. Sie sollen in großem Stil nicht durchgeführte Schnelltests abgerechnet haben. Mit einer Razzia in mehreren Städten ging die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Donnerstag dem Verdacht nach. Ermittelt werde gegen neun Beschuldigte im Alter von 22 bis 57 Jahren, teilte die Behörde mit.
Die Verdächtigen sollen als Verantwortliche von drei Unternehmen mit Sitzen in Wuppertal und Remscheid insgesamt 14 Testzentren in Remscheid, Essen, Oberhausen, Velbert und Herne betrieben und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nicht durchgeführte Tests abgerechnet haben.
Die Ermittlungen begannen, als mehrere Bürger meldeten, Testergebnisse erhalten zu haben, obwohl sie sich gar keinen Corona-Schnelltests unterzogen hatten.
„Das Ausnutzen der Pandemiesituation und das Abrechnen nicht durchgeführter Corona-Tests, um sich zu bereichern, ist für mich an Verwerflichkeit nicht zu überbieten“, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). „Das sind schwerwiegende Straftaten.“ Der Betrug an Bürgern und Staat sei inakzeptabel. Dankbar sei man den Bürgern, die die Ermittlungen mit ihren Hinweisen ins Rollen gebracht haben.
Neben Geschäftsadressen wurden auch die Wohnungen der Beschuldigten in Wuppertal, Remscheid, Mülheim/Ruhr, Langen und Essen durchsucht, berichtete die Staatsanwaltschaft.
Zudem tauchten Ermittler bei zwei weiteren Unternehmen mit Sitz in Köln und im bayerischen Königsbrunn auf, die von den Beschuldigten als Dienstleister genutzt worden sein sollen. Gegen die Verantwortlichen dieser beiden Unternehmen bestehe aber kein Tatverdacht, betonte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Insgesamt seien 90 Beamte im Einsatz gewesen. Für den Fall einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrugs müssten die Beschuldigten mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.