Erneuerbare Energien Windenergie: Wo Anlagen in Remscheid möglich sind
Remscheid · Die Flächen im Stadtgebiet, die für neue Windräder geeignet wären, sind selten und eher klein.
Die NRW-Landesregierung hat die Windenergie für sich entdeckt, 1000 neue Windkraftanlagen sollen bis 2027 im Land entstehen, hat sich das schwarz-grüne Bündnis selbst auf die Fahne geschrieben. Um das erreichen zu können, sollen unter anderem mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. In Remscheid wird es solche Flächen nach derzeitigem Stand allerdings nicht geben. Doch auch ohne ist es zukünftig noch möglich, hier Windkraftanlagen zu bauen.
Man gehe davon aus, dass Remscheid von einer geplanten Änderung des Regionalplans Düsseldorf, die die Voraussetzung zur Ausweisung der Windenergiegebiete schaffen soll, nicht betroffen ist, schreibt die Verwaltung in einer Stellungnahme. Die Erklärung dafür liefert eine angehängte Karte mit: In Remscheid rar gesät und eher klein siond die Flächen, die neben den für den wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Windgeschwindigkeiten auch die anderen Voraussetzungen wie den vorgeschrieben Mindestabstand zu Wohnbauten aufweisen.
Auf Basis dieser Daten habe man entschieden, nicht selbst aktiv zu werden, berichtete Jens Fischer vom städtischen Umweltamt im Ausschuss für Bauen und Umwelt: „Wir haben keine Handhabe, weil wir kein Vorranggebiet sind.“ Ausgewiesene Windenergiegebiete sollten in der Regel mindestens so groß sein, dass dort drei Anlagen Platz finden, erklärte zudem Stadtplanerin Christina Kutschaty. Auch das sei auf den wenigen geeigneten Flecken in Remscheid eher nicht der Fall.
Das Aus für neue Windräder in Remscheid bedeutet das aber wohl nicht automatisch. „Einzelanlagen betrifft das nicht“, sagt Kutschaty. Investoren, die eine geeignete Stelle gefunden haben, könnten einen entsprechenden Antrag stellen, erklärt Jens Fischer: „Wenn jemand zu uns kommt und bauen will, ist das etwas völlig anderes.“
Anträge müssen im
Einzelfall geprüft werden
Auch ohne speziell ausgewiesenes Gebiet ist der Bau von Windrädern unter bestimmten Umständen möglich. Das ist in Paragraf 35 des Baugesetzbuches geregelt, der in Absatz 1 Nummer 5 explizit Bauvorhaben im Außenbereich nennt, die der „Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie“ dienen. Anträge dafür sind demnach einzelfallbezogen zu prüfen.
Die grundsätzlichen juristischen Bedienungen, dass Remscheid seinen Teil zu den angestrebten 1000 neuen Windkraftanlagen in NRW leistet, bestehen also. Ob das auch wirklich dazu führt, dass welche gebaut werden, ist aber unklar. Die EWR habe vor einiger Zeit geprüft, ob sich die Errichtung einer solchen Anlage in Remscheid rechne, berichtete Fischer dem Ausschuss. Und sich dann dagegen entschieden.