Unfall Reul: Keine Anzeige nach Schuss aus Polizeiwaffe bei Besuch

Blankenheim · Drittklässler besuchen eine Polizeistation im Rathaus von Blankenheim. Als ein Beamter eine Pistole präsentiert, löst sich unbeabsichtigt ein Schuss. Die Kugel schlägt im Schrank ein. Reul schildert nun neue Details. Ein Strafverfahren gibt es wohl nicht.

Der unbeabsichtigte Schuss aus einer Dienstwaffe bei einem Besuch von Grundschülern hat für den Beamten wohl kein juristisches Nachspiel.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der unbeabsichtigte Schuss aus einer Dienstwaffe bei einem Besuch von Grundschülern auf einer Polizeistation in Blankenheim südlich von Bonn hat für den Beamten wohl kein juristisches Nachspiel. Das geht aus einem Bericht von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) an den Innenausschuss des Landtags hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Die Staatsanwaltschaft Aachen hat entschieden, dass von Amts wegen keine Strafverfolgung eingeleitet wird. Es wurde bisher aber auch weder eine Strafanzeige erstattet noch wurden Strafanträge gestellt“, sagte Reul laut dem Bericht mit Datum vom 13. September.

Laut Reul seien bei den Kindern bisher „keine Verletzungen oder Schädigungen festgestellt“ worden. Der Innenminister betonte, dass es „großes Glück“ war, dass bei dem Zwischenfall am 30. August im Rathaus von Blankenheim niemand verletzt worden sei oder ein Trauma erlitten habe.

Drei Grundschulklassen hatten damals das Rathaus besucht und wurden auch durch die darin gelegene Polizeidienststelle geführt. Ein diensterfahrener Polizist hatte zu Demonstrationszwecken eine Waffe aus dem Tresor geholt, um sie den Kindern zu zeigen. Dabei hatte sich ein Schuss gelöst. Die Kugel durchschlug eine Trennwand und blieb in einem Schrank stecken. Die Kinder kamen mit einem Schrecken davon.

„Die Ausrüstung der Polizistinnen und Polizisten ist bei solchen Führungen natürlich besonders interessant für die Kinder. Und natürlich auch und besonders die Bewaffnung“, erklärte Reul, der den Vorgang detailliert schilderte: Der Beamte habe zunächst seine eigene Dienstwaffe, die sich im Holster befunden habe, aus dem verschlossenen Tresor geholt und sie den ersten beiden Klassen gezeigt. Danach habe er den Drittklässlern auch die Dienstwaffe des zweiten Bezirkspolizisten, die sich ebenfalls im Tresor befand, präsentiert. Dessen Pistole, eine P99, habe sich nicht in einem Holster befunden. Die beiden Magazine hätten neben der Pistole im Tresor gelegen. „Es war also kein Magazin in der Waffe“, so Reul.

Genauso sei es bei der dritten Klasse abgelaufen. Zum Abschluss des Besuchs dieser Klasse wollte der Beamte eigenen Angaben zufolge in der Annahme, dass die Waffe des Kollegen ungeladen sei, da kein Magazin eingeführt war, das „Klacken des Abzugs“ vorführen. Dabei kam es dann zur Abgabe des Schusses. „Die Waffe war tatsächlich geladen, scheinbar befand sich noch eine Patrone im Patronenlager. Das ist möglich, auch wenn sich kein Magazin in der Waffe befindet“, erläuterte Reul. Zum Glück sei die Mündung der Waffe auf die Wand hinter dem Tresor gerichtet gewesen, und „nicht auf die Kinder“.

Gegen den Beamten war ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden wegen des Verdachts, gegen dienstrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Neu in dem Bericht ist zudem, dass auch gegen den zweiten Polizisten ein Disziplinarverfahren in Gang gesetzt wurde.

Der Beamte sei laut Reul nach dem Vorfall „selbst natürlich total geschockt“ gewesen, er mache sich Vorwürfe. Klar sei aber auch: „Die notwendige Sorgfalt wurde hier außer Acht gelassen. Warum, wissen wir noch nicht. Es ist doch vollkommen klar: So etwas darf nicht passieren!“, stellet Reul klar.

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(dpa)