Initiative Dormagen setzt sich für Kinderrechte ein

Dormagen. · Mit anderen Städten plädiert Dormagen dafür, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden.

Ein Kind steht vor einem Plakat des Deutschen Kinderhilfswerks. Dormagen setzt sich für eine Änderung des Grundgesetzes zugunsten von Kindern ein.

Foto: dpa/Christoph Soeder

Von Dormagen aus geht der Vorstoß, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Mit einem gemeinsamen Aufruf an Bund und Länder haben am Dienstag 20 Oberbürgermeister sowie Bürgermeister aus ganz Deutschland eine Änderung des Grundgesetzes gefordert. Laut dem Aufruf ist dafür wichtig, dass dadurch das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird und Kinder gemäß der UN-Kinderrechtskonvention beteiligt, geschützt und gefördert werden. Den Aufruf haben neben dem Bürgermeister von Dormagen unter anderem die Verwaltungschefs von Hanau, Köln, Mannheim, Potsdam, Stuttgart und Wolfsburg unterzeichnet. Sie sind Teil des Vorhabens „Kinderfreundliche Kommunen“, das von Unicef Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird.

„Wir als Stadt beschäftigen uns schon lange mit dem Thema Kinderrechte und sind 2018 dem Verein ,Kinderfreundliche Kommunen‘ beigetreten“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Mit dessen Unterstützung arbeiten wir daran, unsere Planungen und Strukturen im Sinne der Kinderrechte zu verbessern. Das Ziel dabei lautet, das Dormagener Modell der frühen Hilfen weiterzuentwickeln und ein Höchstmaß an echter Beteiligung für Kinder und Jugendliche aus Dormagen zu ermöglichen“, so Lierenfeld. Die Kosten für das Verfahren belaufen sich auf 7000 Euro im Jahr, über den Aktionszeitraum von mindestens vier Jahren entstehen damit Gesamtkosten in Höhe von 28 000 Euro. Dafür bekommt die Stadt eine Prozessbegleitung, Reflektions- und Evaluationsleistungen für den Verein „Kinderfreundliche Kommune“. Der begrüßt das Engagement von Dormagen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

Wörtlich heißt es in dem Aufruf: „Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Diese Maxime sollte das Leitbild sowohl für das staatliche als auch das gesellschaftliche Handeln in ganz Deutschland sein. Bisher sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ein Flickenteppich. Damit Kinder- und Jugendbeteiligung nicht willkürlich ermöglicht oder verweigert wird, muss sie im Grundgesetz Einzug finden. Aus unseren kommunalen Erfahrungen heraus haben wir erkannt, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft zu beteiligen sind. Dies entspricht noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Politik. Deshalb rufen die ,Kinderfreundlichen Kommunen’ dazu auf, die Kinderrechte als Grundrechte im Grundgesetz zu verankern.“ Anne Lütkes, Vorstandsvorsitzende des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen“, betont: „Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte“, sagt die ehemalige Regierungspräsidentin. „Wir freuen uns sehr über die Initiative, die der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz weiteren Schwung verleiht. Neben Schutz- und Förderrechten müssen auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden.“