Dormagener weiter unter Verdacht 34-jähriger Dormagener bleibt Mordverdächtiger

Dormagen/Leeuwarden. · Geschäftsmann soll mit seiner Ex-Freundin 2017 deren Ehemann ermordet haben.

Die Polizei bei der Spurensuche im Gras.

Foto: Leeuwarder Courant/Arodi Buitenwerf

Der Fall des im niederländischen Friesland ermordeten Mannes, bei dem auch ein Geschäftsmann aus Dormagen eine Rolle spielen soll, kommt am 12. Juni vor Gericht. Es könnte eine schwierige Verhandlung werden, da die Anklage offenbar nicht auf festen Füßen steht. Die Justiz glaubt, die Witwe habe Hilfe bei der Ermordung von Tjeerd V. erhalten. Aber von wem? Dabei schien der Staatsanwalt zweimal ein fehlendes Puzzleteil gefunden zu haben.

Der Dormagener wurde verdächtigt, im Juli 2017 einen Mann (37) erschlagen zu haben. Der 34-Jährige sollte dies in einer Gemeinschaftsaktion mit seiner Ex-Freundin getan haben, die mit dem Opfer verheiratet gewesen ist. Der Niederländer war nach dem Besuch eines Musikfestivals auf einer Wiese in der Nähe tot aufgefunden worden. Im Dezember 2017 wurde die Ehefrau festgenommen. In ihrem Auto waren die gleichen blauen Farbpartikel gefunden worden wie am Kopf des Opfers. Die 34-Jährige bestreitet die Tat. Als Motiv wird eine Lebensversicherung in Höhe von 600 000 Euro angenommen. Zudem ließ der Staatsanwalt im August 2018 die 55-jährige Mutter der Witwe verhaften. Beide wurden nicht vor den Untersuchungsrichter gebracht, weil es nicht genug Beweise gegen sie gab. Die Mutter und der Dormagener bleiben aber weiter formell Verdächtige in diesem Mordfall.

Der Anwalt der Beschuldigten hatte zuletzt versucht, die Punkte zu entkräften, die gegen seine Mandantin sprechen. Unter anderem geht es um die DNA der Witwe in der Unterhose des Opfers. Klar sei es nicht, dass es Sex am Tatort gegeben habe: „Meine Mandantin hat immer gesagt, dass sie an diesem Tag Sex hatten. Es ist unmöglich festzustellen, wie alt die DNA-Spuren sind.“ Dass ihre Telefone in dieser Nacht nahe beieinander waren, sei „bizarr, aber auch logisch“, argumentierte der Anwalt, da sie zugestimmt hatten, dass seine Frau ihn an diesem Ort abholen würde. Von den blauen Farbpartikeln im Auto des Verdächtigen und in der Wunde im Schädel von V. konnten Experten nicht sicher feststellen, dass es sich um dasselbe Objekt handelte.

Das Gericht entschied, dass für die schwerwiegenden Einwände gegen die Witwe immer noch eine „ausreichende Grundlage“ besteht und sie daher im Gefängnis bleiben muss.