Neues Wohnen hinter der Gaststätte Robens

Am Krausberg/Hindenburgstraße in Nievenheim: Stadt muss Interessen abwägen.

Dormagen. Zu den aktuellen Sorgen um den Festsaal der Nievenheimer Gaststätte Robens hat jetzt Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann Stellung bezogen. Die Eigentümerin der hinter der Gaststätte liegenden Freiflächen hatte sich im vorigen Jahr mit dem Wunsch an die Stadt gewandt, das insgesamt 4600 Quadratmeter große Gelände zwischen Hindenburgstraße und Am Krausberg mit Einfamilienhäusern zu bebauen.

„Da dieses Anliegen den allgemeinen Zielsetzungen der Innenverdichtung entspricht, muss die Stadt sich mit einem solchen Vorhaben auseinandersetzen und kann es nicht einfach ohne nachvollziehbare Begründung ablehnen“, sagt Hoffmann.

Die Innenverdichtung besagt, dass vor der Ausweisung neuer Baugebiete am Ortsrand erst die innerörtlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu klären sind. Geprüft wird das Vorhaben jetzt in einem planungsrechtlichen Verfahren, das der Planungs- und Umweltausschuss im September 2012 einleitete. Kurz danach wandte sich der Eigentümer der Gaststätte an die Stadt. Er sieht den Fortbestand seines Betriebes durch die näher rückende Bebauung gefährdet, weil sich Lärmkonflikte mit den künftigen Nachbarn ergeben könnten.

Die Eigentümerin der Flächen brachte dagegen in dem Verfahren neben einem Verkehrs- und einem Artenschutzgutachten auch ein Schallschutzgutachten bei. Danach ist die Wohnbebauung grundsätzlich möglich, wenn an der Grundstücksgrenze zu der Gaststätte eine Schallschutzmauer errichtet wird.

„Da die geplante Wohnbebauung an den Bestand heranrückt, muss der Vorhabenträger selbst dafür Sorge tragen, dass die rechtlich zulässigen Immissionswerte eingehalten werden. Es geht nicht darum, den vorhandenen Betrieb in seinen genehmigten Nutzungen einzuschränken“, sagt Städtebaufachbereichsleiter Gregor Nachtwey.

Im Rahmen der noch ausstehenden Offenlage der Pläne haben nun der Eigentümer der Gaststätte und alle anderen Nachbarn die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu dem Vorhaben bei der Stadt einzureichen. Bereits Anfang des Jahres gab eine frühzeitige Einbeziehung der Bürger.

Die formelle Beteiligung folgt nun bei der Offenlage, die vom 8. Juli bis zum 9. August im Baubürgerbüro des Technischen Rathauses an der Mathias-Giesen-Straße stattfindet. „Danach hat der Planungsausschuss die eingereichten Bedenken abzuwägen und über das Vorhaben zu entscheiden“, macht Nachtwey zum Fortgang des Verfahren deutlich.

„Niemand im Rathaus will den Fortbestand der Traditionsgaststätte Robens mit ihren vielen Vereinsveranstaltungen für die Nievenheimer gefährden. Allerdings hat auch die Eigentümerin der dahinter liegenden Flächen ein Anrecht darauf, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden“, erklärt Bürgermeister Hoffmann.

Noch sei in der Angelegenheit keine Entscheidung gefallen. „Unrichtig sind zudem Behauptungen, dass das Planungsverfahren ohne Schallschutzgutachten über die Bühne gegangen wäre, wenn eine bestimmte Ratsfraktion nicht rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht hätte. Dies wäre rechtlich gar nicht möglich“, so der Bürgermeister. Mit den betroffenen Nievenheimer Vereinen will die Verwaltung nun ein Gespräch führen.