Nacktfoto-Affäre: Obszönes Bild statt Knöllchen
Verfahren gegen Jüchener Polizeibeamten neu aufgelegt. 54-Jährigem droht Job-Verlust.
Düsseldorf/ Dormagen. Es ist sieben Jahre her, dass eine junge Frau am frühen Morgen von einem Polizeibeamten ertappt wurde, als sie bei Rotlicht über eine Ampel an der Bahnhofstraße lief. Doch der 54-Jährige verpasste der Verkehrssünderin kein Knöllchen. Stattdessen soll die heute 27 Jahre alte Frau ihm ein Bild aufs Handy geschickt haben, das ihren nackten Unterleib zeigte.
Danach soll der Verkehrspolizist die Frau jahrelang mit SMS-Nachrichten belästigt haben, bis sie schließlich 2009 Strafanzeige erstattete. Wegen Bestechlichkeit und Beleidigung war der Ordnungshüter bereits vom Neusser Amtsgericht zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Darüber wird seit Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt.
Der Beamte erklärte, er habe die junge Frau gar nicht wegen des Rotlicht-Verstoßes angesprochen, sondern weil sie um die Zeit schon Bier getrunken habe: „Daraus hat sich ein Gespräch entwickelt.“ Schließlich habe man die Handy-Nummern ausgetauscht, um sich gegenseitig Klingeltöne zu schicken.
Er räumte auch ein, der 27-Jährigen mehrfach SMS-Nachrichten geschickt zu haben, das sei aber gegenseitig geschehen. Die obszöne Nachricht am 1. März 2009, die schließlich zu der Strafanzeige führte, habe er versehentlich abgeschickt.
Die Frau hatte sich schließlich an einen Freund gewandt, der bei der Kriminalpolizei in Dormagen arbeitet. Der hatte seinem Kollegen dann auf die Mailbox gesprochen, „er solle den Mist lassen“. Der Polizeibeamte antwortete per SMS: „Die Herrschaften der Kripo arbeiten um die Zeit nicht mehr.“ Dazu schickte er noch ein paar Drohungen hinterher. Offenbar hielt er den Anruf des Kripo-Manns für eine Täuschung.
Die 27-Jährige sagte am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, bestätige die Vorwürfe aber in wesentlichen Teilen. Für den Polizisten, der seit vier Jahren vom Dienst suspendiert ist, geht es um die Existenz. Seine Behörde habe bereits angekündigt, dass sie ihn bei einer Verurteilung entlassen wird. Der Prozess wird fortgesetzt.