Rechtsgutachten: Kaufland ist unzulässig

Der Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik soll unwirksam sein.

Dormagen. Schlechte Nachricht für Kaufland und den Investor Redos. Ein Rechtsgutachten bestätigt jetzt die Sicht der Stadt: Ein SB-Warenhaus wie Kaufland dürfe sich demnach nicht auf dem ehemaligen Gelände der Zuckerfabrik ansiedeln.

Ebenso stünden auch die geplante Ansiedlung eines Bürobedarfhändlers und eines Sportartikel-Discounters nicht mit den Beschränkungen zum Schutz der Dormagener Innenstadt in Einklang, so das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten.

Die Vorgaben stammen aus der „Dormagener Liste“. Danach sollen zentrenrelevante Warengruppen wie etwa Bekleidung, Schuhe, Geschenkartikel und Drogeriebedarf nicht außerhalb der Dormagener Innenstadt verkauft werden. Die Pläne des Investors Redos verstießen aus Sicht der Stadt dagegen.

Doch das Rechtsgutachten der Kanzlei Lenz und Johlen geht nun noch weiter mit ihrer Bewertung des Bauvorhabens, so die Verwaltung. Der für das Fachmarktzentrum aufgestellte Bebauungsplan sei insgesamt unwirksam.

Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann sagt: „In einem Gespräch haben wir die Firma Redos über die Inhalte des Gutachtens informiert.“ Die Stadt wird einen nötigen Nachtragsbauantrag auf dieser Grundlage ablehnen und prüft nun auch die Aufhebung der Baugenehmigung. Wie es mit dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik weitergeht, das wird jetzt der Planungsausschuss diskutieren müssen.

Fraglich bleibt, ob Redos von der Stadt Schadensersatz verlangen kann. Das Rechtsgutachten schließt das laut Stadtverwaltung „in weiten Bereichen aus“. Dies hänge von der Mitverschuldung des Investors ab. Die Stadtverwaltung hat vorsichtshalber ihre Haftpflichtversicherung eingeschaltet. Red