Tötungsdelikt Erschossene Neusserin - Untersuchungshaft für Ex-Freund angeordnet
Neuss · Eine 27-Jährige wird in Neuss von ihrem Ex-Freund niedergeschossen. Jetzt hat ein Richter Untersuchungshaft angeordnet.
Eine 27-jährige Neusserin wurde am 26. April von ihren Ex-Freund in Neuss angeschossen und erlag wenig später an ihren schweren Verletzungen.
Am 3. April hatte das Amtsgericht Neuss auf Antrag der 27-Jährigen eine einstweilige Anordnung erlassen. Daraus ging unter anderem hervor, dass der 31-Jährige jegliche Kontaktaufnahmen zur Neusserin zu unterlassen hatte und sich ihr nicht nähern durfte.
Nach den tödlichen Schüssen auf die 27-Jährige soll der Meerbuscher versucht haben sich selbst umzubringen, indem er sich von einem Zug hat anfahren lassen. Er wurde dabei schwer verletzt und liegt weiterhin im Krankenhaus. Da er nicht vernehmungsfähig ist, wird er zunächst nur rund um die Uhr von Polizisten bewacht.
Es wurde eine Mordkommission eingerichtet, die die Ermittlungen in dem Fall aufgenommen hat. Ein Richter ordnete Untersuchungshaft wegen des Vorwurfs des Mordes an. Der Verdächtige mache bislang keine Angaben zum Tatvorwurf, teilte die Polizei mit.