Messerstecherei vor Flüchtlingsheim in Grevenbroich Ärztin: Verletzungen waren lebensbedrohlich

Grevenbroich. · Angeklagter soll im September auf einen Grevenbroicher eingestochen haben.

Das Urteil soll am 17. März gefällt werden.

Foto: dpa/Oliver Berg

Sechs Monate nach einem beinahe tödlichen Eifersuchtsdrama in Grevenbroich steht der Prozess am Landgericht Mönchengladbach jetzt vor dem Abschluss. Am Montag wurden im Verfahren die letzten Zeugen gehört, am nächsten Verhandlungstag sollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren. Möglicherweise fällt dann auch schon das Urteil.

Seit Februar muss sich ein junger Flüchtling aus Syrien vor der Schwurgerichtskammer verantworten. Er soll im September 2019 auf dem Platz der Deutschen Einheit in der Nähe des Flüchtlingsheimes auf einen jungen Grevenbroicher eingestochen haben.

Eifersucht war offenbar
der Grund für die Tat

„Die Verletzungen waren aus meiner Sicht lebensbedrohlich“, erklärte eine Ärztin, die das Opfer nach der Tat in einem Neusser Krankenhaus untersucht hatte, „es gab sechs Stich- und Schnittwunden am Rücken.“

Offenbar aus Eifersucht waren der Angeklagte und das Opfer aneinandergeraten. Das Opfer hatte sich am Tattag mit der Ex-Freundin des Angeklagten getroffen und gemeinsam mit ihr im benachbarten Stadtpark ein paar Flaschen Bier getrunken. Auf dem Rückweg begegnete ihm der Angeklagte. „Ich war zu diesem Zeitpunkt bereits zu Hause und habe geschlafen“, erklärte die Ex-Freundin dazu als Zeugin, „ich habe von der eigentlichen Tat nichts mitbekommen.“ Den Verletzungen zufolge muss es zunächst zu einer Schlägerei bekommen sein. Später soll der Angeklagte ein Messer gezückt und es dem Opfer mehrfach in den Rücken gerammt haben. Der junge Grevenbroicher konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Die Ex-Freundin, die inzwischen wieder mit dem inhaftierten Angeklagten eine Beziehung führt, wollte mit einer derartigen Eskalation nicht gerechnet haben. „Als ich davon gehört habe, war das für mich eine Überraschung“, gab sie zu Protokoll. Der Angeklagte wollte ihr im Verhandlungssaal zum Ende ihrer Aussage einen Verlobungsring überreichen, diese „Zeremonie“ lehnte Richter Lothar Beckers ab. Am 17. März sollen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten werden. Im Anschluss will das Schwurgericht sein Urteil verkünden. mape