Falsche Vergabe der Stadt Kaarst?
Juristische Unklarheiten vor dem möglichen Ikea-Umzug.
Kaarst. Die Vergabekammer der Bezirksregierung überprüft derzeit, ob die Stadt Kaarst einen Vergabefehler begangen hat. Im Dezember hat der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss für die Bauplanung zu dem gewünschten Ikea-Umzug auf das Hüngert-II-Gelände das Stadtplanungsbüro Jansen beauftragt. Die Rechtsberatung übernahm die Kanzlei CBH aus Köln.
Gegen diese freien Vergaben hat eine Rechtsanwaltskanzlei jetzt ein Verfahren bei der Vergabekammer angestrebt. Die Begründung: Es hätte bei der Vergabe der Aufträge zu einer europaweiten Ausschreibung kommen müssen. Der Schwellenwert dafür liegt bei 193 000 Euro. Das Volumen der beiden Aufträge liegt bei insgesamt 220 000 Euro und überschreitet die Grenze damit.
Die Stadt vermutet jedoch weiterhin, dass ihre Vorgehensweise korrekt war. Schließlich handele es sich um zwei Verträge, deren Beträge bei gesonderter Betrachtung unter dem Schwellenwert liegen. Zudem, so die Auskunft der Verwaltung, sei eine Rechtsberatung nicht ausschreibungspflichtig.
Das Ergebnis der Vergabekammer lässt noch auf sich warten. Eigentlich sollte schon Ende vergangener Woche Klarheit über den Fall herrschen. Doch die Kanzlei vermutete eine Befangenheit der Vergabekammer und stellte einen entsprechenden Antrag. Eine andere Kammer muss diesen nun prüfen. Die Entscheidungsfrist wurde daher bis einschließlich 4. März verlängert.
Ikea will größer werden, weil am Standort an der Neersener Straße der Platz nicht reicht. Bis Juni müssen Förderanträge für dieses Jahr beim Verkehrsministerium eingereicht sein.