Gebühren für Außengastronomie: Aufwand höher als Ertrag?

SPD will Gebühren für die Terrassennutzung einführen. Stadt ist jedoch skeptisch.

Meerbusch. Die SPD will die Einnahmesituation der Stadt verbessern. Einen Ansatz dafür sieht sie in der Einführung von Gebühren für die Außengastronomie. Zahlen sollen dann auch Gewerbetreibende, die Waren im öffentlichen Raum anbieten. Denn während andernorts vor allem Wirte tief in die Tasche greifen müssen, verzichtet Meerbusch auf eine Nutzungsgebühr.

„Hier zahlt man eine einmalige Antragsgebühr, und das war’s. Obwohl gerade Gastronomen mit der Aufstellung von Terrassen doch quasi ihre Verkaufsfläche vergrößern“, erläutert SPD-Politiker Jürgen Eimer den Vorstoß. Zudem würden Wege und Bürgersteige mit Tischen und Stühlen zugestellt, so dass man manche Stellen mit einem Kinderwagen kaum noch passieren könne.

„Die Marktbeschicker müssen hingegen zahlen, obwohl die ja auch nicht gerade Wahnsinns-Umsätze machen. Das ist nicht gerecht“, begründet Eimer den Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss. Findet sich eine politische Mehrheit, soll die Verwaltung eine Sondernutzungssatzung erstellen.

Für Wolfgang Trapp, Leiter des Fachbereichs Straßen, ist die Diskussion nicht neu. „Die haben wir in Meerbusch schon einmal geführt und sind zu dem Schluss gekommen, dass der Aufwand höher als ein möglicher Ertrag sein wird.“ Daran hat sich nach seiner Ansicht bis heute nichts geändert.

Bisher werde lediglich geprüft, ob ein Antrag genehmigungsfähig ist, und daraufhin eine einmalige Verwaltungsgebühr je nach Aufwand erhoben. „Würden wir eine entsprechende Gebühr einführen, müssten wir zunächst eine Klassifizierung je nach Standort festlegen. Denn eine Terrasse an der Dorfstraße wäre zum Beispiel höherwertiger als eine an der Moerser Straße“, argumentiert Trapp.

Später müsste kontrolliert werden, ob der Wirt am Wochenende nicht womöglich ein paar Stühle mehr als erlaubt aufstellt. Der Aufwand — und dementsprechend die anfallenden Kosten — für Kontrolle und Verwaltung wären nicht eben klein. „Von der vorauszusehenden Empörung, was das denn in Meerbusch für eine tolle Wirtschaftsförderung sei, will ich gar nicht erst reden“, sagt Trapp.

Er ist überzeugt davon, dass das jetzt angewandte System für Meerbusch das richtige ist. Lediglich bei Beschwerden, wenn die erforderliche Gehwegbreite nicht eingehalten werde, oder bei bauordnungsrechtlichen Verstößen würde die Stadt einschreiten.

Etwas anders sieht die Regelung übrigens für die am Straßenrand auftauchenden Verkaufsstände — etwa der überdimensionale Erdbeerenkiosk — aus. Trapp: „Es gibt eine genaue Zahl genehmigter Standorte. Übersteigt die Nachfrage die Zahl der vorgesehenen Stellplätze im Stadtgebiet, wird ausgelost.“