Gericht entscheidet für Anlieger

Bewohner der Webergasse klagten gegen ihren Kostenanteil an der Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

Foto: Moll

Zwei Dutzend Meerbuscher haben sich mit Erfolg gegen einen Abgabenbescheid der Stadt Meerbusch zur Wehr gesetzt: Anwohner der Webergasse klagten vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf dagegen, dass sie 70 Prozent der Kosten für eine Laternenerneuerung an der Straße in Lank zahlen sollten. Grundlage des Gebührenbescheids war das Kommunalabgabengesetz NRW, das es Städten und Gemeinden erlaubt, Kosten für Straßenausbau oder Straßenbeleuchtung zum Teil den Anliegern in Rechnung zu stellen. Je nach Bedeutung der betreffenden Straße für die Allgemeinheit kann der Anteil höher oder niedriger ausfallen.

Die Stadtverwaltung hatte die Webergasse — wie das Gericht befand zu Unrecht — als Anliegerstraße eingestuft. „Dafür sprachen unter anderem die Tempo-30-Regelung in der Webergasse, der nur einseitig ausgebaute Bürgersteig und der geringe Anteil an Durchgangsverkehr“, erklärte Stadtsprecher Michael Gorgs. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf kam nach einem Ortstermin jedoch zu der Auffassung, dass die Webergasse als Haupterschließungsstraße einzustufen ist. Ausschlaggebend dafür sei unter anderem, dass zwei Buslinien die Webergasse nutzen und dass sie der Erschließung eines größeren Wohngebietes dient. Und auch bei der Stadtverwaltung selbst wird die Webergasse bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren bereits seit Jahren als Straße mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung geführt — unter anderem auch, weil sie zur Sicherung des Linienbusverkehrs einen entsprechenden Winterdienst erfordert.

Das Gericht trug der Stadt Meerbusch auf, die Gebührenbescheide für die Laternenerneuerung neu zu kalkulieren. Statt 70 Prozent der Gesamtkosten von 44 000 Euro dürfe die Stadt den 24 Anliegern anteilig nur 50 Prozent in Rechnung stellen. Anlieger, die nicht geklagt haben, müssen 70 Prozent der Kosten tragen.

Eine Aufhebung der Gebührenbescheide, wie von den Klägern gefordert, ordnete das Gericht nicht an. Deshalb müssen sie auch rund drei Viertel der Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. „Die Allgemeinheit hat nun etwa 4000 Euro mehr plus ein Viertel der Verfahrenskosten zu tragen“, berichtete Stadtsprecher Gorgs. Der Richterspruch hat nach Angaben der Verwaltung Auswirkung auf zukünftige Maßnahmen. Das Gericht habe die Kriterien zur Prüfung der Einstufung von Straßen anders gewichtet als bisher, erklärte Wolfgang Trapp, Fachbereichsleiter Straßen und Kanäle. Dies sei von der Verwaltung in künftigen Beitragsverfahren zu berücksichtigen. Viele Anlieger können sich also in Zukunft eher auf niedrigere Beitragsrechnungen freuen, die Allgemeinheit aber wird höhere Beiträge bezahlen.