Geschlossene Schranke missachtet: 380 Euro Bußgeld für Joggerin

Die 22-jährige Meerbuscherin kommt das Überqueren einer Bahnanlage in Büderich teuer zu stehen. Ihre Mutter findet die Strafe zu hoch.

Foto: Ulli Dackweiler

Die Polizei hat in Meerbusch ein besonderes Auge auf Verkehrsdelikte an Bahnschrankenanlagen. Das beweist der aktuelle Fall einer 22-jährigen Joggerin, die vor wenigen Tagen die Gleise am Landsknecht in Büderich betreten hat, obwohl die Schranke geschlossen war. Die Polizei erwischte sie auf frischer Tat: Neben 378,50 Euro Bußgeld hat sie nun auch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Brigitte Wermich-Ojstersek ist die Mutter der Betroffenen und sagt: „Wir wissen natürlich, dass es ein Fehler war, bei geschlossener Schranke zu gehen. Und der tragische Vorfall einer Meerbuscherin, die 2015 an der Görgesheide von der Straßenbahn überrollt wurde, ist uns in Erinnerung. Dennoch halte ich 378,50 Euro für ein zu hohes Bußgeld.“ Bei 100 Euro hätte sie kein Problem gehabt, sagt Brigitte Wermich-Ojstersek. „Aber wenn man das in Relation zu anderen Delikten stellt, dann sehe ich das Verhältnis nicht. Zum Vergleich: Wenn ich mit dem Handy am Steuer erwischt werde, also auch das Leben anderer riskiere, zahle ich nur 60 Euro.“

Die Tochter sei an diesem Montagmorgen Anfang Juli vom Haus an der Poststraße in Büderich auf dem Weg zum Joggen in die Rheinwiesen unterwegs gewesen. Vor ihr habe ein älterer Mann die Gleise überquert. Instinktiv habe dann die Tochter gleich gehandelt. „Das war natürlich falsch“, sagt die Mutter. Sie weiß um die Gefährlichkeit der Lage dort. „Die Bahn aus Krefeld kommt um die Ecke. Auch wenn die Halbschranken dazu verlocken, noch schnell zu laufen, ist es natürlich ein lebensgefährliches Risiko.“

Dass Brigitte Wermich-Ojstersek den Fall jetzt öffentlich macht, will sie als Warnung an alle Meerbuscher verstanden wissen. Denn immer wieder würden — trotz des tragischen Vorfalls mit dem getöteten Mädchen — Menschen bei geschlossener Schranke laufen. „Mit meiner Tochter sind an diesem Morgen auch viele andere über die Gleise gegangen. Sie wollten noch eben die Bahn erwischen.“

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss verweist auf den feststehenden Bußgeldkatalog, auf den man keinen Einfluss habe. „Es gibt einen Tatbestandskatalog, da sind alle Delikte geregelt. Ausdrücklich auch das Überschreiten bei geschlossener Schranke“, sagt Polizeisprecherin Daniela Dässel. „Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit mit riesigem Gefahrenpotenzial, deshalb auch der hohe Strafsatz.“ Sie verweist auch darauf, dass die Strafe für Autofahrer noch einmal deutlich höher ist: 700 Euro muss derjenige bezahlen, der eine per Halbschranke geschlossene Bahnanlage überfährt. Kennzahlen darüber, wie häufig dieses Vergehen in Meerbusch und im Rhein-Kreis begangen wird, hat sie nicht: „Wir halten das nicht gesondert fest.“ Das Bußgeld hat die Büdericher Familie sofort gezahlt. „Wir haben keine Handhabe, das wissen wir selbstverständlich“, sagt Wermich-Ojsterek. Ihre Tochter habe die Probezeitphase des Führerscheins überstanden. „Diesen Fehler wird sie sicherlich nicht mehr begehen.“