Verfassungsbeschwerde bleibt bestehen Kein Rückzieher in Konverter-Streit
Meerbusch · (dsch) Seit zehn Jahren liegt beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde der Stadt Meerbusch. Diese richtet sich gegen das sogenannte Bundesbedarfsplangesetz, in welchem festgelegt wurde, dass der Verknüpfungspunkt zwischen den Stromtrassen A-Nord und Ultranet bei Osterath liegen soll.
Dort haben die Bauarbeiten für diesen Verknüpfungspunkt, den Konverter, inzwischen begonnen, ohne, dass über die Verfassungsbeschwerde der Stadt entschieden wurde.
Mit dem Baubeginn scheint es mehr als unwahrscheinlich, dass sich an der Entscheidung für Osterath als Standort des Konverters noch etwas ändern wird. Dennoch will die Stadt ihre Verfassungsbeschwerde nicht zurückziehen – das hat der Stadtrat beschlossen. Eingelegt worden war die Beschwerde von einer durch die Stadt beauftragten Kanzlei am 29. Juli 2013. Seither hat die Stadt mehrfach schriftlich an den Vorgang erinnert und auch Aktualisierungen der Geschehnisse vor Ort eingereicht. Vom Gericht wurden Stellungnahmen der betroffenen Bundes- und Landesbehörden eingeholt, aber eine Einschätzung auf die Aussichten auf Erfolg oder gar eine Entscheidung gab es bis zum Sommer dieses Jahres nicht.
Nun jedoch liegt ein Schreiben aus diesem September vor, in der die Berichterstatterin des Gerichts darauf hinweist, dass sie die Beschwerde für unzulässig hält. Grund dafür sei unter anderem, dass der Sachverhalt nicht vollständig vorgetragen und die konkrete Rechtsverletzung, gegen die die Stadt Einspruch erhebt, nicht ausreichend beschrieben seien. Das Gericht fragte die Stadt in diesem Zuge an, ob man die Beschwerde zurückziehen wolle.
Wie die Verwaltung dem Rat mitteilte, halte man die angesprochenen Punkte für nicht richtig.
Gericht geht nicht umfassend
auf Kern der Beschwerde ein
So sei das Gericht nicht umfassend auf den Kern der Beschwerde eingegangen, welcher darauf basiert, dass im Gesetzgebungsverfahren keine Alternativen zum Standort geprüft worden seinen und das Verfahren gegen die kommunale Selbstverwaltungsgarantie verstoße. Die von der Stadt Meerbusch beauftragte Kanzlei riet dazu, die Beschwerde aufrechtzuerhalten. Die Verwaltung tendierte zunächst zum Rückzug – immerhin sind auf den Feldern vor Osterath bereits bauliche Tatsachen geschaffen. Dies wurde möglich nach der Genehmigung durch den Kreis, wobei das Einvernehmen der Stadt Meerbusch ersetzt worden war. Bei der Einlegung der Beschwerde hatte die Stadt gehofft, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Konverters zu verschlechtern und den Bau somit vielleicht sogar zu verhindern.
Dennoch sprach sich die Politik im Stadtrat dafür aus, mit der Beschwerde weiterzumachen. Sämtliche Fraktionen zeigten sich verärgert darüber, dass über die Beschwerde zehn Jahre lang nicht entschieden wurde. „Wie weggeschlossen, es fand keine Suche nach einem alternativen Standort statt“, so Werner Damblon (CDU). Nicole Niederdellmann-Siemes von der SPD sagte: „Wir wollen ein Urteil. Jetzt nachzugeben wäre ein falsches Signal.“ Joachim Quass von Grün-alternativ stimmte zu: „Das Vorgehen war nicht okay, und für uns gibt es wohl keine Hoffnung auf Erfolg. Aber wir haben zumindest eine Verbesserung erreicht und sollten jetzt nicht die Flinte ins Korn werfen.“ Auch wenn der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung anders lautete, gab Bürgermeister Christian Bommers an, man könne mit der Entscheidung, die Beschwerde aufrechtzuerhalten, „gut leben.“