Ehemaliger Meerbuscher Friedhof Grabsteine sind jetzt Denkmäler

Büderich. · Die zwei Steine am Alten Kirchturm sind die einzigen verbliebenen Relikte des ehemaligen Bürdericher Friedhofs.

Die beiden Grabsteine an der Dorfstraße in Büderich stehen jetzt in der Denkmalliste der Stadt.

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(ena) Sie stehen ein wenig im Schatten des Alten Kirchturms an der Dorfstraße in Büderich. Doch die beiden Grabsteine im Bereich des alten Kirchhofs nördlich des Kirchturms haben Denkmalwert. Der Kulturausschuss hat deshalb einstimmig beschlossen, die Grabsteine aus dem 17. Jahrhundert als Baudenkmäler mit den Nummern 165 und 166 in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch einzutragen.

Gutachterin sieht mehrere Gründe für Bedeutung

Vorab hatte eine Gutachterin des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) vom Amt für Denkmalpflege die beiden Steine bei einem Ortstermin Mitte August begutachtet. Demnach sind die Grabsteine am Alten Kirchturm bedeutend für die Geschichte des Menschen, und für deren Erhaltung und Nutzung liegen volkskundliche und ortsgeschichtliche Gründe vor.

Der heutige Standort der beiden Grabsteine ist frei gewählt, der historische Standort ist nach derzeitigem Kenntnisstand unbekannt, so die Gutachterin. Beide haben die Form eines Kreuzes, tragen eine Inschrift und sind aus Sandstein gefertigt. Unter den Text des einen Steins ist das Symbol der Lebensrune eingemeißelt. „Insbesondere der obere Kreuzarm ist durch voranschreitende Verwitterung kaum mehr lesbar“, hat die Gutachterin festgestellt. Der zweite Grabstein hat in den Ecken, in denen die Kreuzbalken aufeinandertreffen, sogenannte Rocaillen. Das sind muschelförmige Ornamente.

Die Expertin begründet den Denkmalwert beider Steine damit, dass sie zu den wenigen erhaltenen Zeugnissen des ersten Büdericher Friedhofs gehören. Der befand sich in unmittelbarer Nähe zum heute noch erhaltenen Kirchturm, der zur alten Dorfkirche gehörte, die 1891 abbrannte. „Der alte Friedhof wurde 1833 aufgegeben und auf den sogenannten Dreitömp am Brühler Weg verlegt, wo er von nun an vor Hochwasser gesichert war“, heißt es im Gutachten. Die Grabsteine seien als historisches Zeugnis der Volksfrömmigkeit des 17. Jahrhunderts.