Vorwürfe wegen Bauprojekts „Die historische Bedeutung von Haus Meer ist allseits bekannt“

Düsseldorf · Der Bürgermeister und der Technische Beigeordnete reagieren auf Vorwürfe zu Gesprächen mit einem Investor für eine Seniorenresidenz.

(stz) Vor gut einer Woche hatte ein Ratsherr von Grün-alternativ, Jürgen Peters, schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung erhoben. Er bemängelte, dass bei den Gesprächen mit einem Investor, der auf Haus Meer eine Seniorenresidenz errichten will, die Öffentlichkeit wiederholt ausgeschlossen worden sei. Zum anderen irritiere, dass grundlegende Fragen zum Denkmal- und Naturschutz ausgeklammert worden seien.

Dazu äußern sich nun der Bürgermeister und der Technische Beigeordnete in einer Stellungnahme. Die Verwaltung sei sich selbstverständlich sehr wohl über die historische Bedeutung des Grundstückes Haus Meer im Klaren, heißt es darin. Die Verwaltung erklärt, dass der Investor zunächst mit seiner Planungsidee unmittelbar an die Verwaltungsspitze herangetreten sei. In solch einer frühen Phase würden Bauvoranfragen oder Anträge, die in Ausschüssen und im Rat beraten und entschieden werden müssen, naturgemäß nicht gestellt. Die Verwaltung betont in der Stellungnahme, dass „die historische Bedeutung des Areals allseits bekannt“ sei. Genau aus diesem Grund habe der Investor die Politik frühestmöglich hinzugezogen. Das erste rein informelle Gespräch habe im Ältestenrat stattgefunden. „Dieses Gremium ist ein geschützter Raum und bietet erfahrungsgemäß einen gut geeigneten Rahmen, wenn es gilt, stadtrelevante Vorgänge im frühen Stadium anzudiskutieren.“

Zusätzlich sei der Investor in die Fraktionen gegangen und habe dort sein Konzept vorgestellt. Der Workshop mit Teilnehmern des Kultur- und des Planungsausschusses hatte das Ziel, sich mit dem Thema inhaltlich zu beschäftigen und Rahmen-, Rand- und Zielbedingungen zu erörtern. Bei diesem Workshop handelte es sich im Übrigen nicht um eine Ausschusssitzung, sondern um ein eigenes Format, das auch in anderen Fällen und zu anderen Themen schon einvernehmlich genutzt worden sei.

Von Ausschluss der Öffentlichkeit kann keine Rede sein

„Von einem Ausschluss der Öffentlichkeit kann somit nicht die Rede sein. Es wurden keine Beratungen mit Blick auf mögliche Beschlüsse geführt und selbstverständlich auch keine Beschlüsse gefasst“, stellt die Verwaltung klar. Nun gelte es zu klären, ob und – wenn ja – wie das Vorhaben überhaupt umgesetzt werden könne. „Mit dem Einstieg in das planungsrechtliche Verfahren, das natürlich ausführliche Beratungen sowie Beschlüsse in den Fachausschüssen und im Rat selbst erfordert, wird die Öffentlichkeit selbstverständlich wie üblich einbezogen“, so die Verwaltung. In den Ausschüssen und im Rat können auch die Meerbuscher Bürger die Beratungen verfolgen und Fragen stellen.