Müssen Strümper für den Deichschutz aufkommen? Irritation über Rechnung des Deichverbandes

Strümper werden plötzlich für den Hochwasserschutz zur Kasse gebeten.

Der Deichverband erhebt Beiträge von Grundstückseigentümern, die durch den Rheindeich geschützt werden. Jetzt wurden zum ersten Mal Strümper Bürger angeschrieben, die darüber irritiert waren.

Foto: Oliver Burwig

Die Rheinfront mit dem Deich ist das wichtigste Naherholungsgebiet für die Meerbuscher Bürger. Besonders abends und am Wochenende nutzen Spaziergänger, Radfahrer und Hundebesitzer die Möglichkeit, die Natur abseits vom Straßenlärm zu genießen. Doch die Hauptaufgabe des Deiches ist der Schutz vor Überschwemmungen, die in früheren Zeiten die Dörfer in Gefahr brachten.

Zwischen 2001 und 2011 wurden die Deiche im Meerbuscher Stadtgebiet saniert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Um die Unterhaltung des Deichs und des dahinter liegenden Gebietes mit 60 sogenannten Vorflutern kümmert sich der Deichverband Meerbusch-Lank. Um seine Aufgaben erfüllen zu können, erhebt er Beiträge von denjenigen Grundstückseigentümern, die durch den Deich geschützt werden.

Das sind in Meerbusch Lank-Latum, Nierst, Langst-Kierst, Ilverich und ein Teil von Strümp sowie Gellep-Stratum. Büderich gehört dagegen zum Verbandsgebiet Neue Deichschau Heerdt. „Im August haben wir einen Beitragsbescheid vom Deichverband Meerbusch-Lank für den Hochwasserschutz und die Gewässerunterhaltung 2019 bekommen“, berichtet nun Gerhard Heinze, der in Strümp an der Xantener Straße wohnt. Seit 20 Jahren wohne er an der gleichen Adresse, habe aber bisher noch nie einen Bescheid bekommen. Allerdings wurde dieser wegen einer fehlerhaften Berechnung zurückgezogen, jedoch mit dem Hinweis, dass ein neuer folgen werde. Von Nachbarn erfuhr er, dass auch diese zum ersten Mal eine Rechnung erhalten hätten.

„Wir sind dabei, die Bescheide für 2019 zu versenden“, bestätigt Verbandsgeschäftsführer Franz Jürgens. Grundlage für die Erhebung der Beiträge seien die aktuellen Katasterdaten (Stand Januar 2019) des Rhein-Kreises Neuss. Gerade in Strümp sei die Feststellung aber ziemlich diffizil und könne nicht ohne Überprüfung der entsprechenden Karte mit dem ausgewiesenen Gemarkungen getroffen werden. Denn die Grenze des Deichschutzgebietes verlaufe nicht, wie viele Bürger glauben, entlang der Xantener Straße.

Lediglich in einem kleinen Bereich rund um die Einmündung der Straße Auf der Gath folge der Bereich des Poldergebietes der Durchgangsstraße in Strümp. Ansonsten liege die Grenze etwas weiter östlich. „Man muss die Karte ganz genau betrachten“, so Jürgens. Daher könne er derzeit keine Auskunft darüber geben, ob es in Strümp zu Fehlern gekommen sei. Nicht ausschließen will er, dass einzelne Bürger bisher übersehen wurden, die dann aber, wenn die Ansprüche nicht verjährt seien, nachzahlen müssten. Es werde auch geprüft, ob jemand zu Unrecht veranlagt worden sei.

Jürgens bittet darum, abzuwarten, ob ein neuer Bescheid kommt. Wer glaubt, zu Unrecht veranlagt worden zu sein, könne sich telefonisch bei ihm informieren unter 02150/7078871, dienstags und donnerstags von 9.30 bis 12.30 Uhr. kir