Mehr Grün für die Dächer der Stadt

Umweltschützer fordern in einem Bürgerantrag die Pflicht zur Bepflanzung. Der Planungsausschuss wird das beraten.

Foto: Stadt Dormagen

Wenn es nach Willen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) geht, sollte die Stadt Meerbusch künftig vor allem eins tun: Gras über die Sache wachsen lassen. Die Meerbuscher Ortsgruppe fordert in einem Bürgerantrag, dass die Stadt eine sogenannte „Gründachstrategie“ einführt. Genauer: eine „Begrünungsauflage für Flachdächer und leicht geneigte Dächer bis zehn Grad Neigung und ab 20 Quadratmetern. Die Stadtverwaltung hat auf Grundlage des im Januar eingereichten Antrags nun eine Beschlussvorlage erstellt, über die der Ausschuss für Planung und Liegenschaften in seiner nächsten Sitzung entscheiden soll.

„Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass mehr begrünte Dächer bei Neubauten und für Flachdachsanierungen im Bestandsbau geplant und ermöglicht werden“, begründet Andrea Blaum von der BUND-Ortsgruppe Meerbusch. Wichtigster Hintergrund: Bepflanzte Dächer sollen eine Maßnahme gegen das Artensterben — etwa von Insekten oder Vögeln — sein.

Anderen Kommunen hinke die Stadt in diesem Bereich deutlich hinterher: In Mannheim ist die Begrünungspflicht von Flachdächern im direkten Innenstadtbereich seit 1988 in der Begrünungsordnung festgeschrieben. Die Stadt Düsseldorf setzt außerdem auf finanzielle Anreize, um mehr Grün in die City zu holen: Seit mehr als acht Jahren zahlen Eigentümer begrünter Dach- und Tiefgaragenflächen nur die Hälfte der Niederschlagsabwassergebühr.

Um die Dachbegrünung durchzusetzen, könnte die Meerbuscher Verwaltung dies entweder in den einzelnen Bebauungsplänen festsetzen — so handhaben dies diverse Kommunen. Möglich ist aber auch eine Gestaltungssatzung für Flächenbegrünung aufzustellen. Das habe, erläutert die Verwaltung, beispielsweise die Stadt Mannheim gemacht.

Für Meerbusch hält sie diese Variante aber nicht für sinnvoll: „Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Meerbusch zu fast 70 Prozent aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, Erholungsflächen, Wald- und Wasserflächen besteht, und es stark verdichtete Bereiche, wie beispielsweise in der Innenstadt von Mannheim oder in anderen Großstädten in Meerbusch nicht gibt, sieht die die Verwaltung keine Notwendigkeit für die Erstellung einer Gestaltungssatzung für eine Flachdachbegrünung.“

Das will Andrea Blaum nicht gelten lassen: „Die Stadt argumentiert zwar, Meerbusch sei grün genug. Aber generell muss jeder Ort, der verdichtet wird. irgendwie mit Grün ausgeglichen werden. Und da ist eine Dachbegrünung doch die einfachste Lösung.“

Weitere Gegenargumente der Stadt gegen eine Gestaltungssatzung für Flächenbegrünung: Es dauere es mindestens zwei Jahre, um die Satzung zu erstellen. Und: „Durch ein solches Verfahren würden Personalkapazitäten gebunden, die dringend für die Bewältigung anderer städtischer Aufgaben benötigt werden.“

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt kann die Verwaltung derzeit noch nicht beziffern. Sie weist aber in der Vorlage darauf hin, dass mehr Grün auf dem Dach mit mehr Kosten für Bauherren gleichzusetzen sei: „Die Begrünung eines Flachdaches ist für den Bauherrn jedoch immer mit zusätzlichen Kosten verbunden, die den Wohnungsbau beziehungsweise die Errichtung von Gewerbehallen insgesamt verteuern.“ Blaum hält dagegen: „Langfristig ist es nicht unbedingt teurer. Und wer kein Gründach möchte, kann ja einfach ein Satteldach bauen.“