Polizei kontrolliert auf Drogenkonsum

Schon nach 40 Minuten Kontrolle hatten gestern zwei Fahrer zugegeben, Cannabis genommen zu haben.

Foto: Sonja Schmitz

Immer wenn an der Kreuzung Moerser Straße/Holbein die Ampel auf Rot springt, unterzieht Oberkommissar Stefan Krüger die anhaltenden Autofahrer einem prüfenden Blick und sucht das Gespräch. „Welchen Eindruck macht der Fahrer? Ist er nervös oder hat auffällige Pupillen? Das sind Anhaltspunkt für möglichen Drogenkonsum“, sagt Krüger, der seit drei Jahren Erfahrungen bei Drogenkontrollen der Polizei im Straßenverkehr sammelt. „Man entwickelt mit der Zeit ein Bauchgefühl“, sagt er.

Foto: Sonja Schmitz

Die Aufmerksamkeit der Polizisten gilt dabei auch bestimmten Zielgruppen: Personen zwischen 20 und 40 Jahren, Fahrer von Transportern etwa für handwerkliche Betriebe oder Kurierdienste. Käppi-Träger, Sonnenbrillen-Träger bei bedecktem Himmel und Fahrer älterer Wagen gehören ebenfalls dazu. Sie sind in der Vergangenheit häufiger aufgefallen. „Man muss aufpassen, dass man sich nicht zu sehr auf ein solches Raster festlegt. Denn man erlebt auch immer wieder Überraschungen: Die Hausfrau mit drei Kindern im Wagen, die unter Amphetamineinfluss steht“, sagt Krüger.

Foto: Sonja Schmitz

Einen jungen Fahrer eines Lieferwagens mit dem Aufdruck eines Handwerksbetriebs winkt der Polizist nach draußen. Der Mann trägt ein Käppi verkehrt auf dem Kopf. Auf dem Parkplatz nehmen sich Polizisten, die gerade eine Schulung zur Drogenkontrolle absolviert haben, seiner an. Sie testen seine Pupillenreaktion. Normalerweise weitet sich bei Lichteinfall nach Dunkelheit die Pupille schnell und verengt sich dann auch zügig wieder. Nach Drogenkonsum reagiert das Auge anders. So auch bei dem 26-jährigen Fahrer. Als die Polizisten ihn nach dem Konsum verschiedener Drogen fragen, gesteht er, Cannabis geraucht zu haben. Angeblich zunächst vor einigen Wochen, dann gibt er zu, dass es am Vorabend war. Um einen sicheren Nachweis zu haben, muss er auf der Wache einen Urin-Test machen. Auf dem Feld für den Cannabis-Wirkstoff THC fehlt der rote Strich, ein Beleg dafür, dass der Stoff im Urin nachweisbar ist. Sollte dies der erste Verstoß des Mannes gegen das Betäubungsmittelgesetz im Straßenverkehr sein, erwarten ihn 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, erklärt Polizeisprecherin Diane Drawe.

Dass Krüger bei der Auswahl der zu überprüfenden Fahrer eine gute Nase entwickelt hat, zeigt sich schon nach 40 Minuten. Von den 18 Fahrern, die er zu seinen Kollegen auf dem Parkplatz vor der Polizeiwache geschickt hat, haben zwei zugegeben, Cannabis konsumiert zu haben. „Das ist schon eine beängstigende Zahl“, sagt Timm Kehrbaum, Hauptkommissar und Leiter des Einsatzes. Denn wer unter Drogeneinfluss steht, ist im Straßenverkehr eingeschränkt. Dann könne die Zehntelsekunde Reaktionsschnelligkeit fehlen, die zum Unfall führt.