Bauen in Meerbusch Städtisches Bauamt in der Kritik
Büderich · Christoph Schmitz aus Büderich behauptet, dass in Meerbusch Bauvoranfragen nicht ordnungsgemäß beurteilt würden. Dagegen wehrt er sich.
Das Mehrfamilienhaus liegt unmittelbar an der Straße. Der dazugehörige Grundstücksbereich grenzt an einen Supermarktparkplatz und den Parkplatz eines Mehrfamilienhauses. Weil auf dem Grundstück bisher ein alt eingesessener Gewerbebetrieb ansässig war, gibt es bereits eine Grundstückszufahrt. Dort, im hinteren Bereich, hat Architekt Christoph Schmitz aus Büderich einen Neubau geplant. Eine Bauvoranfrage für ein Doppelhaus oder ein Mehrfamilienhaus „in zweiter Reihe“ hat er im Juni 2020 beim Bauamt der Stadt Meerbusch gestellt. „Begründet habe ich das mit der – gegenüber anderen Grundstücken – besonderen Grundstückstiefe und der existierenden Zufahrt als einzigartige Grundstücksbeschaffenheit“, erklärt er. Ende März 2021 wurde über die Anfrage negativ entschieden.
Christoph Schmitz kritisiert das Verfahren. Er berichtet: „Ein Ortstermin ist zunächst im Sande verlaufen. Später hat dann die Amtsleitung die Ablehnung verfügt.“ Seiner Meinung nach sei die Bauvoranfrage nur oberflächlich geprüft und letztendlich willkürlich versagt worden. „Ein vom Antragsteller und mir vor der Versagung erbetenes Anhörungsgespräch wurde mit den Worten ,kein Gesprächsbedarf’ abgelehnt.“ Was man ihm mitgeteilt habe: Mit dem Neubau werde eine Ruhelage gestört.
Für den Architekten ergibt diese Aussage keinen Sinn. „Wir sind hier mitten in der Stadt in einem Mischgebiet. Die Parkplätze werden stark frequentiert, nebenan sind Geschäfte und Gewerbe. Das ist hier keine Ruhelage wie etwa in Alt Meererbusch, sondern ein innerstädtischer, verdichteter Bereich“, betont Schmitz, der seit rund 20 Jahren als Architekt in Meerbusch arbeitet. Er behauptet: „Früher lief das in der Stadt eindeutig korrekter und zügiger, da hatte man seinen Bescheid nach sechs bis acht Wochen. Und oft wurden Probleme im persönlichen Gespräch geklärt.“
Für den Grundstücksbereich, um den es in Schmitz’ aktueller Bauvoranfrage geht, gibt es keinen Bebauungsplan. Das bedeutet, dass diese nach Paragraf 34 Baugesetzbuch beurteilt wird. Der besagt, dass ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Im Einzelfall können Ausnahmen zulässig sein. „Obwohl es keinen Grundsatz gibt, der eine Bebauung in zweiter Reihe von vornherein verbietet, steht die Stadt Meerbusch der Bebauung in zweiter Reihe grundsätzlich ablehnend gegenüber“, behauptet Schmitz. Einige Bauherren hätten dagegen schon geklagt und Recht bekommen. „Aber die meisten privaten Bauherren trauen sich gar nicht erst, zu klagen.“ Dies nutze die Stadt aus, um ihre eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Christoph Schmitz‘ Vorwurf: „Die Stadt entscheidet 34er-Fälle sehr willkürlich und nicht nach Recht und Gesetz.“ Diese Erfahrung, so Schmitz, hätten auch einige Kollegen gemacht: „Die Stadt verwehrt Bürgern gesetzliches Baurecht. Für die Bauherren bedeutet das eine hohe Vermögensschädigung.“ Denn ein bebaubares Grundstück sei natürlich viel wertvoller als ein unbebaubares.
Architekt Schmitz erklärt, dass der Gesetzgeber der Stadt bei Bauanträgen jedoch gar keinen Ermessensspielraum zugestehe: „Eine Baugenehmigung ist daher immer zu erteilen, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht verletzt werden.“ Dies sei selbst dann der Fall, wenn die Stadt städtebaulich andere Vorstellungen habe. Dafür müsste sie jedoch einen offiziellen Bebauungsplan aufstellen.
Schmitz hält städtisches
Vorgehen für ungesetzlich
Christoph Schmitz hat bereits in der Vergangenheit öffentlich kritisiert, dass in Meerbusch „Laien über Baurecht verfügen“. Er bezieht sich dabei auf den Arbeitskreis 34, den es seit Juni 2019 gibt und der sich aus Vertretern aller Fraktionen sowie dem Vorsitzenden des Planungsausschusses zusammensetzt. Die Idee dahinter: Die Verwaltung soll dem Arbeitskreis alle Bauvoranfragen zur Beratung vorlegen, die nach Paragraf 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sind. Besondere Fälle werden anschließend dem gesamten Planungsausschuss präsentiert. Dieses Vorgehen hält Schmitz für ungesetzlich, „weil das Baurecht der Bürger sich ausschließlich nach den Baugesetzen ergibt und nicht nach rein persönlichen Wunschvorstellungen einiger Politiker“. Daran müssten sich auch Architekten halten.
Ein Sprecher der Stadt will die Vorwürfe von Christoph Schmitz nicht gelten lassen und sagt: „Die Stadt Meerbusch geht mit Baurecht so um, wie alle anderen Baubehörden auch. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach Paragraf 34 ist im Baugesetzbuch geregelt. Sie beurteilt sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls.“ Das Bauen in zweiter Reihe sei nicht generell unzulässig, es komme dabei auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten an. Aber gerade die seien im entsprechenden Fall nicht gewürdigt worden, klagt der Architekt.
Der Stadtsprecher widerspricht auch Schmitz’ Vorwurf, dass die Verwaltung Bauvoranfragen zu langsam bearbeite. „Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer aller Bauanträge in Meerbusch beträgt laut aktuellem gpa-Bericht 101 Kalendertage; Fälle nach Paragraf 34 werden nicht gesondert erfasst.“ Auch den Vorwurf, dass der Arbeitskreis 34 Einfluss auf die Arbeit der Verwaltung habe, bestreitet der Sprecher: „Der Arbeitskreis dient der Information seiner Mitglieder und sichert einen guten fachlichen Austausch mit der Verwaltung. Es ergeben sich frühzeitig Hinweise auf Planungsbedarf. Allerdings ist der Arbeitskreis auch mit zusätzlichem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden.“ Dazu sagt Christoph Schmitz: „Aufgrund der nicht verhandelbaren Baugesetzgebung macht der Arbeitskreis überhaupt keinen Sinn.“ In anderen Kommunen gebe es ein solches Gremium deshalb gar nicht.
Schmitz berichtet, dass er mittlerweile gegen eine führende Amtsperson der Bauverwaltung Strafanzeige erstattet habe. „Nach langer Tätigkeit in Meerbusch ist dieser Schritt für mich schon sehr bedauerlich“, meint er. „Eine konstruktive Lösung wäre für alle Beteiligten sicher förderlicher gewesen.“