1000 Euro Geldbuße nach Flucht vor Kontrolle
Ein 21-jähriger Gnadentaler soll mit Tempo 120 über rote Ampeln gerast sein. Einen Führerschein hat der Mann nicht.
Neuss. Nach einer filmreifen Verfolgungsjagd durch Mönchengladbach, Korschenbroich und Neuss muss ein junger Mann aus Gnadental jetzt 1000 Euro Geldbuße zahlen. Der 21-Jährige war im Mai 2014 in Rheydt in eine Polizeikontrolle geraten und hatte sich mit quietschenden Reifen aus dem Staub gemacht. Obwohl er damals flüchten konnte, wurde er jetzt verurteilt.
Bis zuletzt hatte der Mann im Prozess beteuert, in der Tatnacht nicht am Steuer des BMW X1 gesessen zu haben. Am Ende jedoch war Richter Heiner Cöllen davon überzeugt, dass der 21-Jährige doch derjenige war, der mit teils haarsträubendem Tempo vor der Polizei geflohen war.
Mit 120 Kilometern pro Stunde ging es über rote Ampeln und durch geschlossene Ortschaften, irgendwann verlor die Polizeistreife den BMW aus den Augen. Allerdings hatten die Beamten das Kennzeichen notiert. Noch in der Nacht erschien die Polizei an der Halteranschrift in Gnadental. Zu diesem Zeitpunkt lag der Angeklagte längst im Bett. Der BMW stand in der Nähe seines Elternhauses, der Motor war noch warm. „Schon damals hatte der junge Mann angegeben, nicht am Steuer gesessen zu haben“, so Richter Cöllen.
Um den Fall zu klären, schaltete Cöllen das Landeskriminalamt (LKA) ein. Er ließ den Wagen auf DNA-Spuren untersuchen und verlangte von dem Tatverdächtigen eine Speichelprobe. Diese war ein Volltreffer. Die Experten des LKA fanden eindeutige Spuren von dem 21-Jährigen am Steuer des BMW, obwohl der gar nicht im Besitz eines Führerscheins war — den hatte er bereits wegen Drogenbesitzes verloren. Im Prozess erklärte die Anwältin des jungen Gnadentalers, ihr Mandant müsse ja nicht gefahren sein — die Spuren könnten auch anders ans Lenkrad geraten sein.
Die beteiligten Polizeibeamten aus Mönchengladbach allerdings waren sich „zu 80 Prozent“ sicher, den Angeklagten wiederzuerkennen. Für Cöllen langten die Indizien für eine Verurteilung. Er „brummte“ dem Gnadentaler 1000 Euro Geldbuße auf. Wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er gegen das Urteil noch Berufung einlegen.