Spurensuche in Neuss Familienforschung vereinfacht
Neuss. · Das Stadtarchiv hat 250 000 Urkunden des Registers des Standesamts elektronisch erfasst. Recherchen werden nun leichter.
Mit den Möglichkeiten, an Daten auch über die eigene Herkunft zu kommen, ist das Interesse an der Familienforschung deutlich gestiegen. Stimmt diese Beobachtung von Stadtarchivar Jens Metzdorf, dann ist mit einem neuen Ansturm auf die Bestände seines Hauses zu rechnen. Denn in jahrelanger Fleißarbeit haben vier ehrenamtliche Mitarbeiter eine Viertelmillion Einträge aus den Standesamtsregistern der Stadt und ihrer eingemeindeten Orte ringsum ausgewertet und elektronisch erfasst. Musste man früher bei einer Recherche Angaben zu Geburts-, Heirats- oder Sterbedaten der gesuchten Person zur Hand haben, so reicht jetzt ein Name.
Staat hortete Daten in
den Standesämtern
Mit Beginn der Franzosenzeit im Jahr 1794 und einer von den neuen Machthabern durchgesetzten Verwaltungsreform hielt auch in Neuss das zivile Personenstandswesen Einzug. Wer geboren wurde oder starb, getauft wurde oder heiratete, war bis dahin nur in Kirchenbüchern festgehalten worden. Jetzt errang der Staat die „Datenhoheit“ und hortete diese in den Standesämtern. Erst 2009 gaben diese ihre Bestände aufgrund einer gesetzlichen Neuerung an die Archive ab – und die Arbeit, die mit Anfragen von Ahnenforschern aber auch Gerichten, Notaren und Erbenermittlern verbunden war.
Reinhold Mohr (69), ein pensionierter Lehrer und breit aufgestellter Erforscher der Regionalgeschichte, griff auf solche Bestände zurück, als er eine Schulgeschichte für Büttgen schreiben wollte. Doch die Recherche von Angaben zu ehemaligen Lehrern erwies sich als schwierig. Den Bestand über elektronisch geführte Listen und Findbücher schneller durchforsten zu können, wurde zu einem Anliegen, aus dem im Neusser Stadtarchiv an der Oberstraße gerne ein Projekt gemacht wurde.
Die ältesten Einträge, die Mohr und seine Mitstreiter Knut Schiffer (70), Peter Kluth (67) und Martin Laubach (65) übertragen konnten, wurden 1798 beurkundet. Auf französisch, handschriftlich – und manchmal „wirklich nur hingekritzelt“, wie Schiffer feststellt. Sich in Formulierungen und alte Schriften einzulesen, war anfangs die größte Schwierigkeit für den ehemaligen Konzern-Pressesprecher. Was verfügbar ist, haben die vier Helfer jetzt aufgearbeitet. Erfasst haben sie dabei Vor- und Familienname, Urkunden-Nummer und Datum. Berufsangaben etwa blieben ausgespart. Sie sind nicht suchrelevant, wären aber erkennbar, wenn man die Originalurkunde zum recherchierten Namen einsehen oder von ihr eine Abschrift haben will.
Geburtenregister wird
erst nach 110 Jahren freigegeben
Die Datensammlung kann im Lesesaal des Archivs auch elektronisch eingesehen werden – aber (noch) nicht im Internet. Dieser Bestand wird nun jährlich ergänzt werden müssen. Denn das Geburtenregister gibt das Standesamt erst nach 110 Jahren frei, das Heirats- nach 80 und das Sterberegister nach 30 Jahren. Erfasst sind also Geburten bis 1907, Trauungen bis 1934 und Sterbefälle bis 1986. Jüngere Fälle legt das Standesamt Familienforschern nur offen, wenn verwandtschaftliche Beziehungen bestehen.
Die „schriftgelehrten“ Ehrenamtler haben also Zeit, jetzt Bevölkerungslisten der Jahre 1779 bis 1848 aufzuarbeiten. Diese geben auch Aufschluss über die genaue Wohnadresse – und familiäre Verhältnisse.