Organspende Organspende: Gröhe und Spahn sind sich uneinig
Neuss. · Der Neusser Bundestagsabgeordneter zählt zu den Gegner von Spahns Plänen.
Die Amtsführung von Gesundheitsminister Jens Spahn kommentiert der Neusser Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe nie. Als ehemaliger Gesundheitsminister und Vorgänger im Amt verbietet er sich das. Im Ringen um die beste Regelung beim Thema Organspende aber vertritt er offensiv die Gegenposition zu Spahns Plänen einer doppelten Widerspruchslösung. Denn das Thema ist für Gröhe von moralischer Bedeutung.
Seine Meinung zum Thema hat sich Gröhe schon in seiner Ministerzeit gebildet und vor Jahren kommuniziert. „Mir geht es darum, dass sich am Grundsatz der Zustimmungslösung nichts ändert“, begründete er am Freitag, warum er nun auch offiziell den zum Wochenanfang eingebrachten Gesetzentwurf einer Parlamentariergruppe unterstützt, der ein Gegenentwurf zu Spahns Plänen ist. Demnach sollen Organspenden weiterhin nur möglich sein, wenn der potenzielle Spender ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Regelung soll durch mehr Aufklärung und den Aufbau eines Online-Registers ergänzt werden.
Gröhe ist wichtig, dass auch die Mitglieder seines Heimat-Stadtverbandes wissen, welche Position ihr Mann in Berlin in diesem Streit vertritt. Deshalb bezog er auch beim Stadtparteitag vorige Woche dazu Stellung. Parteiintern ist er damit nun deutschlandweit der Parlamentarier, um den sich die Gegner der Spahn-Pläne sammeln. In der Berliner Parteizentrale nutzte man das, um die Positionen von Gegnern wie Befürwortern einer Neureglung abzubilden. Auf der Internetseite der CDU stehen sich Gröhe und Spahn als Sprecher dieser „Lager“ gegenüber. Mit der von Spahn vorgeschlagenen Widerspruchslösung werde keine Verbesserung der vorhandenen Probleme erreicht, sagt Gröhe. „Ich bin in der Tat der Überzeugung, dass eine solche Entscheidung sich im Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien der Medizinethik und der Patientenrechte befinden würde“,sagte Gröhe. Nach Spahns Plänen soll grundsätzlich jeder als potenzieller Organspender gelten, der dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat.