Angeklagter im Jobcenter-Mord: „Die Frau ist selbst schuld“

Mit einem Fleischermesser hatte ein Arbeitsloser im Jobcenter Neuss eine Sachbearbeiterin erstochen.

Düsseldorf/Neuss. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: In ihrem Büro im Neusser Jobcenter war die 32-jährige Irene N. am 29. September vergangenen Jahres erstochen worden. Seit Mittwoch muss sich der mutmaßliche Täter Ahmed S. (52) dafür vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Die Anklage: Mord.

Mit zwei 30 und 25 Zentimeter langen Messern in der Tasche, die offenbar in eine Zeitung eingewickelt waren, hatte der Marokkaner das Jobcenter gegen neun Uhr morgens betreten.

Zwei Wochen zuvor hatte er ein Formular unterzeichnet, das es erlaubte, seine Daten an potenzielle Arbeitgeber weiterzugeben. Damit war er offenbar nicht einverstanden. Im vierten Stock wartete bereits ein Italiener, der eigentlich den Termin bei der Sachbearbeiterin hatte. Wortlos habe Ahmed S. das Büro im vierten Stock betreten, schilderte der 60-Jährige die Augenblicke vor der Tat.

„Der Mann muss mir nur zwei Fragen stellen“, soll Irene N. gesagt haben. „Kurz danach habe ich Schreie gehört“, berichtete der Zeuge. Er sei sofort in das Büro gegangen und habe noch gesehen, wie der 52-Jährige auf die verheiratete Mutter eines Sohnes einstach: „Ich habe Angst bekommen und bin weggelaufen, um die Polizei zu rufen.“

Kurz danach wurde im Jobcenter Alarm ausgelöst, die Mitarbeiter schlossen sich teilweise in ihren Büros ein, weil der Täter noch im Haus unterwegs war. Eine 29-Jährige hatte den Mann noch vom Treppenhaus aus gesehen: „Da war Blut im Foyer.“

Festgenommen wurde der Marokkaner wenig später, nur etwa 100 Meter vom Jobcenter entfernt. Auch die beiden Polizisten, die den 52-Jährigen überwältigen konnten, sagten am Mittwoch als Zeugen aus. Er habe das Messer sofort fallen lassen, als ein Beamter die Dienstwaffe zog. Ein 29-jähriger Polizist berichtete, Ahmed S. habe gesagt: „Die Frau ist selbst schuld.“

Der Angeklagte verweigerte zunächst die Aussage. Seine Rechtsanwälte kündigten allerdings an, dass der Vater von fünf Kindern sich möglicherweise später zu der Tat äußern würde. Er hatte im Polizeiverhör gestanden, der Messerstecher zu sein, aber bestritten, dass er die Frau habe töten wollen.

Die Arbeitsagentur habe mit seinen persönlichen Daten illegalen Handel treiben und Millionen verdienen wollen, gab er zu Protokoll. Er habe einen Beitrag dazu im Fernsehen gesehen und sich an die Datenschutzerklärung erinnert, die er im Jobcenter unterschrieben habe. Da sei die Wut in ihm hochgekommen.

Ein Sachverständiger hat dem Angeklagten eine deutlich verminderte Intelligenz mit einem IQ von 75 attestiert. Als geistige Behinderung gelten aber erst Werte unter 70. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit hatten dennoch weder der psychologische, noch der psychiatrische Gutachter festgestellt.

Nun drohen ihm lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, damit gut 20 Jahre Gefängnis. Er bereue die Tat inzwischen, sagen die Verteidiger.

Der Prozess ist zunächst auf sieben Verhandlungstage angesetzt.