Vorschau auf Gerichtsprozess Neusser Anwalt illegal mit Blaulicht unterwegs

Neuss/Düsseldorf. · Der 49-Jährige hatte außerdem eine Waffe, eine Kelle und eine Polizeiweste im Auto.

Als Anwalt für Verkehrsrecht hätte ein 49-jähriger Advokat ahnen können, wie man sich diesen Ärger erspart. Doch in einer Januarnacht 2019 soll er sein juristisches Fachwissen außer Acht gelassen – und sich angeblich als Polizist aufgespielt haben. 6000 Euro Strafe plus drei Monate Fahrverbot soll es ihn jetzt kosten, dass er sich damals mit Blaulicht in seinem Auto nahe der Kö freie Fahrt auf einem Fahrstreifen erzwungen habe. Doch gegen diesen Strafbefehl legte er Einspruch ein, demnächst wird der Fall öffentlich beim Amtsgericht verhandelt.

Amtsanmaßung sowie eine Nötigung anderer Autofahrer werden dem 49-Jährigen angelastet. Demnach soll er am Tattag kurz nach Mitternacht mit seinem Privatwagen eine filmreife Szene an der Berliner Allee in Düsseldorf geliefert haben. Denn mit einem mobilen Blaulicht auf dem Armaturenbrett soll er damals andere Fahrzeuge vor ihm zum Ausweichen auf die rechte Spur gezwungen, die Fahrer wild gestikulierend überholt haben, bevor er nach rechts über die Bahnstraße in Richtung Kö mit hohem Tempo davon gebraust sei.

Einem der genötigten Autofahrer kam es aber offenbar seltsam vor, dass ein ziviler Polizeiwagen derartige Manöver hinlegt – und nur mit einer Person besetzt ist. Tatsächlich ist der Rechtsanwalt kurz später kontrolliert worden, wobei die echten Beamten fündig wurden. Sie entdeckten in dem Anwalts-Auto nicht nur das mobile Blaulicht, mit dem der Advokat als Bürger ohne eine Befugnis zur Ausübung eines öffentlichen Amtes als angeblicher Polizist aufgetreten sei. Die Beamten fanden zusätzlich noch eine Polizeikelle und eine Polizeiweste im Auto des Anwalts. Und der 49-Jährige trug in einem Holster am Gürtel sogar eine Gaspistole, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sah. Formell war er als Sportschütze und Inhaber eines kleinen Waffenscheins berechtigt, die Waffe zu tragen.

Zusammen mit dem illegalen Blaulicht, der Kelle und der Polizeiweste hätten unbefangene Betrachter aber glauben können, bei dem 49-Jährigen handele es sich wirklich um einen Zivilbeamten. Dafür die Strafe zu akzeptieren, ist der Anwalt aber offenbar nicht
bereit. wuk

(wuk)